
Das Oberste Gericht der Kanarischen Inseln (TSJC) hat im Fall der riesigen Werbetafeln in Corralejo im Norden von Fuerteventura gegen das klagende Werbeunternehmen und zugunsten der Gemeinde La Oliva entschieden.
In den Verfahren ging es um die unrechtmäßige Aufstellung riesiger Werbetafeln auf Privatgrundstücken in Corralejo.
Eine seit Januar 2021 geltende kommunale Verordnung legt klare Beschränkungen für solche Werbeflächen fest, doch das Unternehmen wollte sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben halten und hat Klage eingereicht.
Laut der Verordnung darf pro Grundstück oder Immobilie nur eine Werbetafel installiert werden. Zudem muss zwischen den Tafeln ein Mindestabstand von acht Metern eingehalten werden. In reinen Wohngebieten sind Werbetafeln gänzlich verboten.
Dennoch sind die Hauptzufahrtsstraßen nach Corralejo mit Werbetafeln übersät, die diese Vorschriften missachten. Abgesehen von den städtebaulichen Verstößen kommt es zudem häufig vor, dass längst vergangene Veranstaltungen weiterhin beworben werden.
Gericht bestätigt Entscheidung der Gemeinde La Oliva
Mit seinem aktuellen Urteil bestätigt das TSJC eine frühere Gerichtsentscheidung zugunsten der Gemeinde La Oliva, die im Oktober 2021 gegen ein Werbeunternehmen ein Sanktionsverfahren eingeleitet hatte.
Die Gemeinde hatte damals eine zuvor im Januar 2018 vom Unternehmen im Mitteilungsverfahren bekannt gemachte Aufstellung von Werbetafeln rückwirkend widerrufen.
Die seit Januar 2021 geltende Verordnung zur Außenwerbung wurde bereits mehrfach angefochten, bislang jedoch erfolglos.
Werbetafeln haben erheblichen visuellen Einfluss
Das Gericht betonte in seinem Urteil, dass die Gemeinden innerhalb ihrer Zuständigkeit Spielraum haben, um eigene Regelungen zu gestalten – einschließlich der Einschränkungen für Werbetafeln.
In der Urteilsbegründung wird darauf hingewiesen, dass „vier nahezu direkt nebeneinander aufgestellte Werbetafeln einen enormen visuellen Einfluss haben“. Das Gericht bestätigt, dass aufgrund der „Größe der Werbetafeln“ und ihrer „geringen Abstände“ ein „erheblicher visueller Einfluss“ vorliegt.
Gefahr für den Straßenverkehr
Zusätzlich verweist das Gericht auf die spanische Straßenverkehrsordnung: Die Werbetafeln befinden sich in unmittelbarer Nähe einer Straße, insbesondere nahe eines Kreisverkehrs und einer Kreuzung. Dadurch bestehe „ein eindeutiges Risiko, dass die Schilder die Aufmerksamkeit der Fahrer ablenken und den Verkehrsfluss beeinträchtigen“.
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