
Die Nationalpolizei (Policía Nacional) hat in Zusammenarbeit mit dem Zoll von Las Palmas (Servicio de Vigilancia Aduanero) einen 32-jährigen Mann mit polizeilichen Vorstrafen sowie eine 31-jährige Frau ohne Vorstrafen wegen Drogenhandels festgenommen.
Die polizeilichen Ermittlungen begannen, nachdem mehrere Beschwerden von Anwohnern bei der Polizei eingegangen waren. Diese gaben an, dass in zwei sogenannten Cannabis-Social-Clubs in der Hauptstadt von Fuerteventura, unweit einer Schule, Drogen verkauft und konsumiert wurden. Berichten zufolge wurden dort erhebliche Mengen Marihuana und Haschisch gehandelt. Der kontinuierliche Zustrom von Fahrzeugen und Personen – überwiegend junger Leute, die die Substanzen erwarben und konsumierten – führte zu wachsender Besorgnis in der Nachbarschaft.
Die Polizei leitete daraufhin gemeinsam mit dem Zoll eine gezielte Überwachungsaktion ein.
Die Beamten konnten bestätigen, dass in beiden Lokalen tatsächlich Marihuana und Haschisch verkauft wurden.
Drogen bei Razzia beschlagnahmt
Am 24. Januar 2025 erfolgte die Durchsuchung beider Einrichtungen durch die Polizei. Bei der Razzia wurden nicht unerheblichen Mengen von Drogen sichergestellt:
3.130 Gramm Marihuana-Blüten, 7.125 Gramm zerkleinertes Marihuana, 45 Marihuana-Zweige mit einem Gesamtgewicht von 147 Gramm, 370 Gramm Haschisch, 139 Gramm Pollenpulver, drei Präzisionswaagen sowie verschiedene Utensilien zur Verarbeitung und Portionierung von Drogen.

Nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen wurden die beiden Festgenommenen der zuständigen Justizbehörde überstellt.
Cannabis-Clubs dürfen keine Drogen an Nichtmitglieder verkaufen
Immer wieder findet man im Internet Angebote für Touren durch die Cannabis-Clubs der Insel, die sich eindeutig an Touristen richten. Hinter solchen Angeboten kann aus mindesten zwei Gründen praktisch immer nur ein illegales Konzept stecken. Zum einen hat die Rechtsprechung deutlich gemacht, dass jegliche Form von Werbung für Cannabis-Clubs verboten ist. Zum anderen dürfen Cannabisclubs ihre Produkte nur an Mitglieder abgeben. Auch an die Aufnahme neuer Mitglieder stellt die Rechtsprechung hohe Anforderungen. Neue Mitglieder dürfen nur auf Empfehlung von anderen Mitgliedern aufgenommen werden und es muss sich um gewohnheitsmäßige Konsumenten handeln, die diese Eigenschaft bei Beantragung der Mitgliedschaft mit ihren Personaldaten bestätigen müssen.
Die Idee, einfach mal eben als ortsfremder Tourist einen Mitgliedsantrag zu unterschreiben und dann sofort zu konsumieren, funktioniert rechtlich also nicht.
Außerdem muss ein solcher Verein darauf achten, dass die abgegebenen Produkte an Ort und Stelle konsumiert werden. Sobald Produkte das Vereinslokal verlassen, liegt ein strafbarer Drogenhandel vor.
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