
Beamte des Verkehrskommandos der Guardia Civil von Puerto del Rosario haben am 7. April 2025 Ermittlungen gegen einen Autofahrer auf Fuerteventura aufgenommen, dem zwei Straftaten gegen die Verkehrssicherheit zur Last gelegt werden.
Der Mann war mit 151 Kilometern pro Stunde auf einer Straße unterwegs, auf der die zulässige Höchstgeschwindigkeit durch eine entsprechende Beschilderung auf 60 km/h begrenzt ist. Zudem wurde er bei einem Drogenschnelltest positiv auf Cannabis und Amphetamin gestestet.
Die Polizeikontrolle wurde von Mitgliedern der Verkehrseinheit der Guardia Civil im Rahmen einer allgemeinen Kampagne der Generaldirektion für Verkehr (Dirección General de Tráfico, DGT) zur Geschwindigkeitsüberwachung durchgeführt.
Mithilfe eines offiziellen Radargeräts konnte um 19:38 Uhr am 7. April 2025 ein Pkw festgestellt werden, der auf der FV-2, bei Kilometerpunkt 15,900 in Fahrtrichtung Süden, mit 151 km/h unterwegs war. Auf diesem Abschnitt war die Höchstgeschwindigkeit durch Beschilderung auf 60 km/h begrenzt.
Nachdem das Fahrzeug angehalten wurde, bemerkten die Einsatzkräfte äußere Anzeichen dafür, dass der Fahrer unter dem Einfluss berauschender Substanzen stehen könnte. Daraufhin wurden entsprechende Tests auf Alkohol und Drogen durchgeführt. Das Ergebnis: ein positiver Befund auf Cannabis sowie auf Amphetamin.
Nach der Feststellung der Personalien des Fahrers schrieben die Beamten Anzeigen wegen zweier Verkehrsdelikte, nämlich strafbare Überschreitung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit und Fahren unter Drogeneinfluss nach Artikel 379.1 und 379.2, erster Absatz, des spanischen Strafgesetzbuches.
Der Fall wurde dem diensthabenden Untersuchungsrichter des Gerichts Nr. 5 in Puerto del Rosario übergeben.
Strafbarkeit der Geschwindigkeitsüberschreitung im spanischen Strafrecht
Eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit kann entweder eine schwere oder sehr schwere Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat sein.
Die Bußgelder für Ordnungswidrigkeit sind abgestuft und abhängig vom Ausmaß der Geschwindigkeitsüberschreitung. Für eine schwere Ordnungswidrigkeit wird ein Bußgeld zwischen 100 und 500€ fällig. Für eine sehr schwere Ordnungswidrigkeit beträgt das Bußgelt 600€.
Ab einer Überschreitung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit um 60km/h innerorts bzw 80km/h außerorts liegt eine Straftat vor. Für diese droht eine Haftstrafe von 3 bis 6 Monaten oder eine Geldstrafe von 6 bis 12 Monaten [1 Monat entspricht 30 Tagessätzen] oder 31 bis 90 Tage gemeinnütziger Arbeit. Hinzu kommt ein Fahrverbot für 1 bis 4 Jahre.
Dieselben Strafen sind für Fahren unter Drogeneinfluss oder Fahren mit mehr als 0,6 Promille Atemalkohol oder 1,2 Promille Alkohol im Blut vorgesehen.
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