
Die Die Generaldirektion für Sicherheit und Notfälle der Kanarische, Regierung hat am Nachmittag des 12.04.2025 um 16:00h einen Inselweiten Notstand der Stufe 1 gemäß des „Spezialplans für Katastrophenschutz und Notfallmaßnahmen bei Hochwassergefahr in der Autonomen Gemeinschaft der Kanarischen Inseln“ (PEINCA) ausgerufen, nachdem es auf Lanzarote nach heftigen Regenfällen in mehreren Gemeinden zu Überschwemmungen gekommen ist.
Besonders stark von den Überschwemmungen betroffen sind die Gemeinden Teguise, San Bartolomé und die Hauptstadtgemeinde Arrecife.
Für eine Bilanz der Schäden ist es noch zu früh. Es dürfte weit über Hundert Notrufe im Zusammenhang gegeben haben: Zahlreiche Autos, Wohnungen und Geschäftsräume wurden überflutet.
Die kanarische Regierung hatte für den 14.04.2025 ab 11.00h lediglich die „Vorwarnstufe“ („situación de prealerta“) ausgerufen. Die spanische Wetteragentur AEMET, die für den 08. und 09. April 2025 für Lanzarote Warnungen der Stufe „gelb“ bzw. „orange“ ausgeben hatte, hat für den 12.04.2025 jedoch keine Warnung veröffentlicht.
Die Lage auf Lanzarote beweist einmal mehr, dass Wetterwarnungen auf den Kanarischen Inseln grundsätzlich ernst genommen werden müssen, egal wie unwahrscheinlich das Ereignis zu sein scheint.
Auch für Fuerteventura, Gran Canaria und den Norden von Teneriffa galt am 12.04. die Vorwarnstufe der kanarischen Regierung. Bisher sind diese Inseln jedoch von Starkregen verschont geblieben.
Spezialpläne: Maßgeschneiderte Strategien gegen spezifische Risiken
Spezialpläne des Katastrophenschutzes sind Instrumente, die dazu dienen, auf spezifische Risiken zu reagieren, die individuell angepasste Einsatz- und Schutzmethoden erfordernt.
Diese Risiken lassen sich in drei Hauptkategorien einteilen: natürliche, vom Menschen verursachte (anthropogene) und solche, die durch große Menschenansammlungen entstehen.
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Basisplänen und Spezialplänen.
Die Basispläne kommen in Kriegssituationen und bei nuklearen Notfällen zum Einsatz. Sie werden aus Gründen des nationalen Interesses aktiviert und fallen in den Zuständigkeitsbereich des Staates. Diese Pläne decken sämtliche Phasen der Einsatzplanung ab, von der Prävention über die Überwachung bis hin zur Kontrolle potenzieller Notfälle, und werden in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden entwickelt.
Spezialpläne für andere Risikotypen basieren auf spezifischen Leitlinien, die für jede Gefahrenart gelten, etwa bei Überschwemmungen, Erdbeben, Chemieunfällen, dem Transport gefährlicher Güter, Waldbränden, Vulkanausbrüchen oder Tsunamis. Diese grundlegenden Leitlinien legen die Mindestanforderungen an Aufbau, Organisation, operative Kriterien, Interventionsmaßnahmen sowie Koordinierungsinstrumente der Pläne fest.
Die Generaldirektion für Sicherheit und Notfälle (DGSE) koordiniert unter anderem den Kanarischen Zivilschutz- und Notfallplan bei Waldbränden (INFOCA), um schnelle Reaktionen auf Brände zu ermöglichen. Der INFOCA wurde 1997 von der kanarischen Regierung verabschiedet und drei Jahre später von der DGSE überarbeitet. Derzeit ist eine Aktualisierung geplant, um neue Maßnahmen einzuführen und die Koordination bei Bränden weiter zu verbessern.
Zudem plant die DGSE, die Zahl der Selbstschutzpläne für Einrichtungen mit hoher Publikumsfrequenz zu erhöhen. Damit soll das bestehende Sicherheitsnetz für öffentliche Verwaltungsgebäude, Schulen, Krankenhäuser und große Einkaufszentren weiter gestärkt werden.
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