Prozess gegen Klavierlehrer auf Fuerteventura wegen sexuellen Übergriffs auf minderjährige Schülerin

Klavier-Tastatur

Am 23. April 2025 wird vor dem Provinzgericht von Las Palmas das Strafverfahren gegen den auf Fuerteventura lebenden Klavierlehrer M.S. verhandelt. Dem volljährigen, nicht vorbestraften Mann ausländischer Nationalität wird zur Last gelegt, eine minderjährige Klavierschülerin sexuell belästigt zu haben.

Während des Klavierunterrichts im Gemeindegebiet von La Oliva im Norden von Fuerteventura soll der Angeklagte laut Anklageschrift am 18. Februar 2022, „motiviert durch die Lust, seinen sexuellen Impuls zu befriedigen, seine Arme um die minderjährige Schülerin gelegt und diese dann den Rücken entlang nach unten geführt haben, bis schließlich eine Hand in ihre Hose rutschte und er ihr an den Po fasste.

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft handelt es sich dabei um einen strafbaren sexuellen Übergriff auf eine Minderjährige unter 16 Jahren, wofür sie eine Haftstrafe von 6 Jahren fordert.

Außerdem fordert die Staatsanwaltschaft ein Kontakt- und Kommunikationsverbot sowie ein Annäherungsverbot mit einem Radius von 500 Metern für die Dauer von 8 Jahren, sowie im Anschluss eine Aufenthaltsüberwachung mit einer elektronische Fußfessel für die Dauer von 5 Jahren.

Neben den strafrechtlichen Konsequenzen fordert die Staatsanwaltschaft einen zivilrechtlichen Schadenersatz in Form eines Schmerzensgeld in Höhe von 8.000€.

Sexueller Übergriff im spanischen Strafrecht

Im oben beschriebenen Fall kommen zwei straferschwerende Merkmale zum Grundtatbestand des sexuellen Übergriffs („agresión sexual“) hinzu.

Artikel 178.1 des spanischen „código civil“ besagt für den Grundtatbestand: „Wegen sexuelles Übergriffs wird mit Freiheitsstrafe von einem bis zu vier Jahren bestraft, wer eine Handlung vornimmt, die die sexuelle Freiheit einer anderen Person ohne deren Einwilligung verletzt. Eine Einwilligung liegt ausschließlich dann vor, wenn sie frei durch Handlungen bekundet wird, die unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls den Willen der betroffenen Person eindeutig zum Ausdruck bringen.“

Straferschwerend kommt im obigen Fall hinzu, dass es sich bei dem Opfer des sexuellen Übergriffs um eine Person unter 16 Jahren handelte. Während sexuelle Handlungen mit Minderjährigen unter 16 Jahren laut Artikel 181 cp ohnehin mit 2 bis 6 Jahren Haft bedroht sind, kann ein sexueller Übergriff auf eine minderjährige Person mit 5 bis 10 Jahren bestraft werden, wenn zusätzlich eine „Situation der Überlegenheit“ im Sinne des Artikels 178.2 cp ausgenutzt wurde. Eine solche Situation der Überlegenheit könnte im Verhältnis eines Klavierlehrers zu einer Klavierschülerin zu bejahen sein.

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