Prozess wegen mutmaßlicher Vergewaltigung in Corralejo im Norden von Fuerteventura

Gericht-Fuerteventura-Puerto-del-Rosario

Am kommenden 8. April 2025 wird vor der Strafkammer des Provinzgerichts von Las Palmas der Prozess gegen einen chilenischen Staatsbürger mit den Initialen J.I.V.O. verhandelt. Dem Mann wird eine Sexualstraftat zur Last gelegt, die er im Mai 2019 in Corralejo im Norden von Fuerteventura begangen haben soll.

Die Staatsanwaltschaft fordert eine Freiheitsstrafe von acht Jahren sowie, im Anschluss an die Haftstrafe, eine ebenfalls 8 Jahre dauernde Führungsaufsicht mit Bestimmung des Aufenthaltsortes durch eine elektronische Fußfessel. Diese Maßnahme soll die die Einhaltung des für die Dauer von 10 Jahren geforderten Annäherungsverbots an das mutmaßliche gewährleisten.

Laut Anklageschrift lernte der Angeklagte die Frau in der Nacht vom 20. auf den 21. Mai 2019 in einer Bar kennen. Nachdem er ihr angeboten hatte, sie zu ihrer Wohnung zu begleiten, habe er sie zu einem Rohbau geführt, wo es – so die Vorwürfe – zu einem sexuellen Übergriff gekommen sei, obwohl sich die Frau zur Wehr gesetzt habe.

Demnach habe der Angeklagte sie zunächst geküsst, ihre Intimzonen berührt und Oralsex praktiziert. Anschließend habe er sie zu Boden gestoßen, ausgezogen und, indem er sich auf sie legte und sie festhielt, um jeden Widerstand zu unterbinden, vaginal vergewaltigt.

Die Frau erlitt durch die mutmaßliche Tat mehrere Prellungen. Neben der Haftstrafe fordert die Staatsanwaltschaft ein Schmerzensgeld in Höhe von 15.000 Euro.

Der Angeklagte ist vorbestraft, allerdings nicht wegen Sexualdelikten. Der Prozess wird vor der Ersten Strafkammer des Provinzgerichts von Las Palmas verhandelt.

Spanisches Modell der elektronischen Fußfessel

Die Forderung des Staatsanwalts nach einer 8-jährigen Führungsaufsicht zeigt, dass in Spanien auch das Thema Opferschutz in den Fokus gerückt wird.

Spanien setzt dabei bereits auf ein innovatives technisches Modell: die elektronische Fußfessel in Verbindung mit einem GPS-gestützten Warnsystem.

Dieses System ermöglicht es, durch das sogenannte „Geo Fencing“ eine virtuelle Schutzzone rund um die gefährdete Person zu errichten. Nähert sich der Träger einer elektronischen Fußfessel dieser Schutzzone, werden sowohl das potenzielle Opfer, das ein entsprechendes Empfangsgerät bei sich trägt, als auch die Polizei sofort durch eine abgestufte Alarmfolge gewarnt. So können selbst zufällige Begegnungen im öffentlichen Raum frühzeitig erkannt und verhindert werden.

Das Gerät der Schutzperson enthält zudem einen Panikknopf, über den bei akuter Bedrohung direkt Hilfe angefordert werden kann.

In Deutschland ist der Einsatz dieser Technik bislang rechtlich nicht zulässig. Das Land Hessen hat allerdings im Bundesrat eine Initiative gestartet, um durch eine Gesetzesänderung die Nutzung dieser Schutzmaßnahme künftig auch hierzulande zu ermöglichen.

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