EU-Staaten protestieren gegen geplantes spanisches Tabakgesetz

Nikotinkissen

Fünf EU-Mitgliedstaaten, Italien, Schweden, Griechenland, Rumänien und die Tschechische Republik, haben in offiziellen Stellungnahmen scharfe Kritik an einem spanischen Gesetzesvorhaben geäußert, das die Vermarktung bestimmter Nikotin- und Tabakprodukte stark einschränken soll.

Das geplante „Real Decreto“ sieht unter anderem vor, Nikotinbeutel auf eine Maximalgehalt von 0,99 mg Nikotin pro Beutel zu begrenzen. Außerdem betrifft das Gesetzesvorhaben auch Produkte wie elektronische Zigaretten und erhitzte Kräutererzeugnisse.

Die betroffenen Länder werfen Spanien vor, mit dem Gesetz gegen die Artikel 34 und 36 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) zu verstoßen, da es die freie Warenzirkulation im Binnenmarkt unverhältnismäßig einschränke.

Die Kritik wurde im Rahmen des sogenannten TRIS-Verfahrens eingereicht, das vorsieht, dass neue technische Regelungen von Mitgliedstaaten der EU-Kommission gemeldet werden müssen, bevor sie national verabschiedet werden dürfen, insbesondere dann, wenn sie den gemeinsamen Markt betreffen könnten. Damit sollen technische Handelshemmnisse verhindert werden.

Schweden: „De-facto-Verbot für alle zurzeit gehandelten Produkt“

Besonders deutlich äußerte sich Schweden. Die dortige Regierung sieht in der Begrenzung auf 0,99 mg Nikotin pro Beutel ein faktisches Verbot aller aktuell vermarkteten Nikotinbeutel.

Man verweist darauf, dass Snus, ein oral konsumiertes, rauchfreies Tabakprodukt, in Schweden zu einer der niedrigsten Raucherquoten Europas beigetragen habe.

Die geplanten spanischen Maßnahmen seien „unverhältnismäßig, nicht ausreichend begründet und gesundheits- wie handelspolitisch bedenklich“, so die Kritik aus Stockholm. Zudem bemängelt Schweden, dass Spanien keine milderen Maßnahmen wie Altersbeschränkungen oder eine verstärkte Kennzeichnungspflicht erwogen habe.

Italien, Griechenland und Rumänien schließen sich an

Italien äußerte sich ähnlich. Sollte Spanien das Gesetz wie geplant umsetzen, würde dies ein „erhebliches Hindernis für den freien Warenverkehr im EU-Binnenmarkt“ darstellen. Es handele sich um eine Maßnahme, die mit den Grundprinzipien der europäischen Harmonisierung nicht vereinbar sei.

Griechenland kritisiert insbesondere die Vorgaben zum Produktetikett und das vorgesehene Nikotinlimit, das ebenfalls als faktisches Verkaufsverbot bewertet wird. Die griechische Stelungnahme bemängelt zudem, dass keinerlei Argumente zum Schutz eines übergeordneten öffentlichen Interesses vorgelegt wurden, was laut Artikel 36 AEUV jedoch eine Voraussetzung für derartige Einschränkungen wäre.

Auch Rumänien bewertet das Gesetzesprojekt als „nicht ausreichend begründet“ und verweist darauf, dass Spanien keine klaren Belege für ein signifikantes Gesundheitsrisiko vorgelegt habe. Stattdessen schlägt Rumänien vor, wie im eigenen Land seit 2024 üblich, die Abgabe solcher Produkte an Minderjährige zu verbieten, eine Maßnahme, die als angemessener und verhältnismäßiger angesehen wird. Besonders problematisch sei laut Bukarest auch der „kurze Übergangszeitraum“, der keinerlei klare Fristen zur Umsetzung der neuen Anforderungen enthalte.

Tschechien: Nikotinbeutel als Alternative für Raucher

Die Tschechische Republik weist darauf hin, dass die von Spanien vorgesehenen Grenzwerte für Nikotinbeutel (unter 1 mg) deutlich unter den in anderen Mitgliedstaaten üblichen Werten von 12 bis 20 mg pro Beutel liegen. Nikotinbeutel enthielten keinen Tabak, würden nicht verbrannt, erzeugten weder Rauch noch Asche und seien explizit für Raucher als alternative Konsumform gedacht. Die Prager Regierung sieht daher einen klaren Verstoß gegen die Prinzipien des EU-Binnenmarkts.

Kritik auch von der EU-Kommission

Selbst die Europäische Kommission hat sich in einem eigenen, sogenannten „begründeten Standpunkt“ zu Wort gemeldet. Sie bemängelt vor allem die unpräzisen Definitionen im spanischen Gesetzesentwurf. So sei etwa die Definition von „Einweg-E-Zigaretten“ oder „verwandten Produkten“ zu weit gefasst und könne für Verwirrung über den Anwendungsbereich der Vorschriften sorgen.

Auch die Definition von Nikotin selbst stehe nicht im Einklang mit der EU-Tabakrichtlinie 2014/40/EU. Es dürfe nicht der Eindruck entstehen, dass nikotinbasierte Substanzen, die aus Nikotin abgeleitet sind, außerhalb der Regulierung stünden. Darüber hinaus erinnert die Kommission Spanien daran, dass gesundheitsgefährdende Inhaltsstoffe nicht nur anhand eng definierter Kriterien eingeschränkt werden dürfen.

Beim Thema Etikettierung elektronischer Zigaretten fordert Brüssel außerdem, dass auch nikotinfreie E-Zigaretten mit entsprechenden Warnhinweisen versehen werden, um Schlupflöcher in der Gesundheitskommunikation zu vermeiden.

Spanien unter Druck

Ob Spanien das Real Decreto in seiner aktuellen Fassung dennoch verabschiedet, bleibt abzuwarten. Angesichts des starken Gegenwinds aus Brüssel und mehreren EU-Staaten steht das Gesundheitsministerium in Madrid zunehmend unter Druck. Sollten die Bedenken ignoriert werden, drohen Vertragsverletzungsverfahren, mit potenziell weitreichenden Folgen für Spaniens Regulierungshoheit im Bereich öffentlicher Gesundheit und für den innereuropäischen Handel.

Diskussion um Nikotinbeutel in Deutschland

In Deutschland ist der Verkauf von Nikotinbeuteln in Geschäften verboten. Konsumenten können die Produkte jedoch im Internet in anderen EU-Ländern bestellen.

Über eine mögliche Freigabe der Nikotinbeutel wird in Deutschland zurzeit kontrovers diskutiert.

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