
Wenn ein geliebtes Haustier verstirbt, ist das für die Eigentümer eine starke emotionale Belastung. Manchen Menschen hilft eine Art von Bestattungsritus, die Trauer besser zu bewältigen. Doch es gibt in Spanien Gesetze, die genau regeln, wie der Kadaver eines Haustieres zu beseitigen ist. Auf keinen Fall darf man seinen verstorbenen Hund einfach „irgendwo“ begraben, und schon gar nicht auf öffentlichem Grund und Boden, obwohl dies auf Fuerteventura mancherorts wohl gängige Praxis ist.
Am 8. April 2025 wurde auf öffentlichem Grund in einer Ortschaft auf Fuerteventura ein toter Hund in fortgeschrittenem Verwesungszustand entdeckt, der in einem schwarzen Plastiksack eingepackt am Fuße einer Palme vergraben worden war.
Die Spezialeinheit für Naturschutz der Guardia Civil (Servicio de Protección de la Naturaleza/ SEPRONA) ermittelte daraufhin die Halterin des Tieres.
Der Fund sorgte für Aufsehen und Diskussionen unter den Anwohnern des betroffenen Gemeindegebiets. Denn wie sich herausstellte, handelt es sich dabei offenbar nicht um einen Einzelfall, sondern um eine in der Region gängige Praxis: Tote Haustiere werden nicht selten ohne ordnungsgemäße Entsorgung vergraben oder, wie in diesem Fall, sogar einfach im öffentlichen Raum zurückgelassen.
Die Seprona zog den Amtstierarzt der Gemeinde hinzu, um eine Untersuchung des Kadavers durchzuführen. Ziel war es, eine mögliche Misshandlung als Todesursache auszuschließen.
Der Veterinär stellte bei der Untersuchung jedoch weder äußere Anzeichen von Misshandlung noch Hinweise auf Mangelernährung fest. Auch der allgemeine Ernährungs- und Gesundheitszustand des Hundes entsprach laut seiner Einschätzung dem eines Tieres im fortgeschrittenen Alter. Es deutete als nichts auf einen unnatürlichen Tod des Hundes hin.
Trotz des fehlenden Verdachts auf Tierquälerei weist die Guardia Civil in einer Mitteilung erneut ausdrücklich darauf hin, dass beim Tod eines Haustieres bestimmte gesetzliche Vorschriften eingehalten werden müssen. So ist die Entsorgung eines verendeten Haustiers ausschließlich über ein offiziell zugelassenes Unternehmen erlaubt. Zudem muss die Abmeldung des Tieres im kanarischen Tieridentifikationsregister (ZOOCAN) durch eine befugte Tierärztin oder einen Tierarzt erfolgen.
Laut dem seit dem 29. September 2023 gültigen neuen Tierschutzgesetz (Gesetz 7/2023 vom 28. März) sind Tierärztinnen und Tierärzte verpflichtet, bei der Abmeldung eines verstorbenen Tieres nachzuweisen, dass der Kadaver entweder von einem zugelassenen Betrieb eingeäschert oder ordnungsgemäß bestattet wurde. Dabei muss sowohl die Identifikationsnummer des Tieres als auch der vollständige Name der Halterin oder des Halters angegeben werden. Alternativ ist ein entsprechender Eintrag in der Datenbank des beauftragten Unternehmens erforderlich.
Im vorliegenden Fall gibt es jedoch Unstimmigkeiten in der Nachweiskette. Deshalb hat SEPRONA dem Kollegium der Tierärzte von Las Palmas (Ilustre Colegio Oficial de Veterinarios de Las Palmas) einen ausführlichen Bericht übermittelt, in dem die Ereignisse und die Beteiligung des Tierarztes detailliert dargelegt werden. Die Standesvertretung der Veterinäre soll nun prüfen, ob im Umgang mit dem Todesfall ein Fehlverhalten oder gar eine Verletzung beruflicher Pflichten vorliegt.
Mit Nachdruck betont die Guardia Civil: Die Verantwortung für ein Tier endet nicht mit dessen Tod. Wer sich entscheidet, ein Haustier zu halten, übernimmt auch die Pflicht, im Todesfall für eine würdige und gesetzeskonforme Behandlung des Kadavers zu sorgen.
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