Staatsanwalt fordert 11 Jahre Haft nach Raub mit Messer und versuchter Tötung auf Fuerteventura

Polizei-Festnahme-Messerangriff

Die Staatsanwaltschaft fordert eine Gesamtfreiheitsstrafe von 11 Jahren für einen marokkanischen Staatsangehörigen mit den Initialen A.A., dem vorgeworfen wird, am 11. April 2022 am Strand in der Nähe der Diskothek Waikiki in Corralejo im Norden von Fuerteventura ein versuchtes Tötungsdelikt sowie einen versuchten gewaltsamen Raub begangen zu haben. Die mündliche Verhandlung gegen den mutmaßlichen Täter soll am 7. Mai 2025 vor der sechsten Strafkammer des Provinzgerichts von Las Palmas eröffnet werden.

Wie aus der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft hervorgeht, ereignete sich der Vorfall gegen 4:30 Uhr morgens. A.A. näherte sich dem Opfer, einem Mann mit den Initialen L.S., offenbar mit dem Ziel, sich auf illegale Weise zu bereichern. Der Angeklagte habe demnach versucht, dem Opfer in die Hosentaschen zu greifen, wobei sich L.S. heftig zur Wehr setzte. Im Verlauf des Handgemenges zog A.A. nach Angaben der Ermittler ein Messer und stach dem Opfer in den linken Rückenbereich. Zusätzlich erlitt das Opfer mehrere Schnittverletzungen am linken Arm und an der linken Hand.

Der Messerangriff führte zu schweren Verletzungen. Laut medizinischem Bericht erlitt L.S. einen Pneumothorax (Kollaps der Lunge) sowie einen Pleuraerguss (Ansammlung von Flüssigkeit im Brustraum), was eine sofortige medizinisch-chirurgische Notfallversorgung erforderlich machte. Die Genesungszeit betrug insgesamt 30 Tage, von denen L.S. sieben Tage im Krankenhaus verbringen musste.

Trotz der Gewalttat konnte der Angeklagte laut Staatsanwaltschaft keine Wertgegenstände entwenden und flüchtete anschließend vom Tatort. Dennoch wiegt die Brutalität des Angriffs schwer: Neben einer Gesamtfreiheitsstrafe von 11 Jahren beantragt die Staatsanwaltschaft die Aberkennung des passiven Wahlrechts für die Dauer der Haftstrafe, die Zahlung der Verfahrenskosten sowie eine Entschädigung in Höhe von 8.300 Euro an das Opfer für die erlittenen Verletzungen und bleibenden Schäden.

Für den Fall, dass A.A. zu mehr als fünf Jahren Haft verurteilt wird, fordert die Anklage außerdem seine Ausweisung aus Spanien vor. Diese Maßnahme soll greifen, sobald er in den offenen Vollzug überführt wird oder eine vorzeitige Entlassung auf Bewährung erhält. Danach soll A.A. für neun Jahre die Einreise nach Spanien untersagt werden.

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