
Die Guardia Civil von Fuerteventura hat in Zusammenarbeit mit der örtlichen Polizei von Betancuria kürzlich einen Besitzer von zwei Jagdhunden angezeigt. Die Hunde, zwei Podencos, wurden dabei erwischt, wie sie ohne Aufsicht in einem Gebiet, das speziellen jagdrechtlichen Regelungen unterliegt, geschützte Tiere jagten; und das während der Schonzeit.
Vorfall im Schutzgebiet Castillo de Lara
Der Vorfall ereignete sich Ende April 2025, als Mitarbeiter des Cabildo Insular de Fuerteventura (Inselregierung), während ihrer Arbeit bemerkten, dass zwei Podencos eine geschützte Wildart verfolgten und erbeuteten. Dies geschah innerhalb des „refugio de caza“ von „Castillo de Lara“, das im Park „Parque Rural de Betancuria“ liegt und in dem die Jagd grundsätzlich verboten ist. Diese Zone unterliegt besonders zudem weiteren strengen Naturschutzregelungen, insbesondere während der aktuellen Schonzeit.
Die Schonzeit ist eine Zeit, in der das Jagen von Wildtieren untersagt ist, um die Erholung der Tierpopulation zu gewährleisten. Der Vorfall verstieß also nicht nur gegen die allgemeinen Regelungen zur Tierhaltung und zum Naturschutz, sondern auch gegen spezifische Jagdgesetze, die die Verantwortung für das Verhalten von Jagdhunden klar regeln.
Policía Local und SEPRONA können Hunde einfangen
Nachdem die Arbeiter des Cabildo den Vorfall beobachtet und gemeldet hatten, wurden Beamte der SEPRONA (Spezialeinheit für den Umweltschutz der Guardia Civil) sowie die Policía Local von Betancuria zu dem Gebiet entsandt.
Gemeinsam gelang es ihnen, die beiden Hunde einzufangen. Es handelte sich bei beiden Hunde um Podencos Canarios, eine auf Fuerteventura weit verbreitete Jagdhunderasse.
Auffällig war, dass einer der Hunde ein elektrisches Trainingshalsband trug, das noch aktiv war, was durch ein grün blinkendes Licht angezeigt wurde. Diese Entdeckung ließ die Beamten vermuten, dass der Hundehalter sich der Situation sehr wohl bewusst war und vorsätzlich gehandelt hat und sich aus dem Staub gemacht und die Tiere zurückgelassen hatte, als er die Polizei bemerkte.
Hundebesitzer identifiziert
Dank gezielter Ermittlungen konnten die Beamten schließlich den Besitzer der Hunde identifizieren. Der Mann wurde wegen eines Verstoßes gegen das kanarische Jagdrecht angezeigt. Konkret handelt es sich um eine Verletzung der Gesetzgebung zur Jagd, die es verbietet, Hunde ohne Kontrolle in Jagdverbotszonen während der Schonzeiten umherstreifen zu lassen.
Dieser Vorfall könnte für den Hundebesitzer erhebliche Folgen haben. Der Verstoß gegen die Jagdgesetze, insbesondere das Zulassen von Hunden in Jagdverbotszonen während der Schonzeit, zieht empfindliche Bußgelder nach sich.
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