5 Jahre Haft für Betreiber von Cannabis-Club im Süden von Fuerteventura gefordert

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Die Staatsanwaltschaft fordert jeweils fünf Jahre Gefängnis im Strafverfahren gegen zwei italienische Staatsbürger, die beschuldigt werden, eine mutmaßlich kriminelle Cannabis-Vereinigung auf Fuerteventura gegründet zu haben.

Die mündliche Verhandlung gegen die Angeklagten D.A.L. und F.T. findet am 1. Juli 2025 vor der Zweiten Strafkammer des Provinzgerichts von Las Palmas (Sección Segunda de la Audiencia Provincial de Las Palmas) statt. Zusätzlich beantragt die Staatsanwaltschaft die endgültige Auflösung der Vereinigung „Fuerteventura Hemp“.

Laut Anklageschrift gründeten die beiden Beschuldigten am 12. Mai 2018 die „Asociación Fuerteventura Hemp“ mit Sitz in einem Geschäftslokal im Einkaufszentrum „Centro Comercial Cosmos“ in Morro Jable. Ziel der Gründung sei es gewesen, den Anschein eines legalen Betriebs zu erwecken, während tatsächlich illegal mit Marihuana gehandelt worden sei. F.T. war Präsident der Vereinigung, D.A.L. fungierte als Schatzmeister.

Im Rahmen der Ermittlungen stießen die Beamten auf eine Marihuana-Plantage im Barranco La Torre in der Gemeinde Antigua. Diese soll von den Angeklagten über eine dritte Person betrieben worden sein.

Bei Durchsuchungen am 28. März 2019 stellten die Ermittler insgesamt 2.541,69 Gramm Marihuana sicher. Zudem wurden Präzisionswaagen, Preislisten und 1.404,30 Euro Bargeld beschlagnahmt. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft handelt es sich dabei um Einnahmen aus dem illegalen Drogenhandel.

Die Anklage umfasst zwei Straftatbestände: Das Delikt des Handelns mit weniger gefährlichen Drogen, sowie das Delikt der unerlaubten Vereinigung (asociación ilícita). Für diese Taten fordert die Staatsanwaltschaft Haftstrafen von zwei beziehungsweise drei Jahren, Geldstrafen von bis zu 13.500 Euro und ein zehnjähriges Verbot der Ausübung öffentlicher Ämter oder Funktionen.

Darüber hinaus verlangt die Anklagebehörde (Ministerio Fiscal) die endgültige Einziehung der sichergestellten Drogen, der verwendeten Gegenstände sowie des Bargelds. Auch solle die „Asociación Fuerteventura Hemp“ nicht nur aufgelöst, sondern ihr jegliche zukünftige Tätigkeit – selbst legale – untersagt werden.

In ihrer Anklage weist die Staatsanwaltschaft darauf hin, dass eine Ausweisung der Angeklagten aus Spanien nicht angemessen sei, da beide EU-Bürger ohne Vorstrafen seien und keine ernsthafte Bedrohung der öffentlichen Ordnung darstellten.

Mit dem Prozess soll geklärt werden, ob die als Cannabis-Club gegründete Vereinigung tatsächlich lediglich als Tarnorganisation für Drogenhandel im Süden von Fuerteventura diente. Das Urteil wird mit Spannung erwartet.

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