
Am 23. Mai 2025 führte die Nationalpolizei (Policía Nacional) in Zusammenarbeit mit der Inspektion für Arbeit und Sozialversicherung (Inspección de Trabajo y de la Seguridad Social, ITSS) von Las Palmas eine Razzia in drei Betrieben des Gastgewerbes in Caleta de Fuste auf Fuerteventura durch. Ziel des Einsatzes war es, mögliche Straftaten gegen die Rechte von Arbeitnehmern sowie Betrug an der Sozialversicherung aufzudecken und zu unterbinden.
Bei der Kontrolle der drei Betrieben stießen die Beamten auf insgesamt sechs ausländische Arbeitskräfte, die weder eine Arbeitserlaubnis noch eine Aufenthaltsgenehmigung für spanisches Staatsgebiet vorweisen konnten.
Die Ermittlungen, die sich über einen Zeitraum von zwei Monaten erstreckten, mündeten in der Festnahme von zwei Unternehmern, die als solidarische Geschäftsführer desselben Unternehmens im Gastgewerbe tätig sind. Beide wurden als mutmaßlich Verantwortliche für fortgesetzte Verstöße gegen die Rechte ihrer Arbeitnehmer festgenommen.
Nach Angaben der ermittelnden Beamten bestand der Verdacht auf systematische Ausbeutung. Die festgenommenen Arbeitgeber sollen ihre Beschäftigten unter teils skandalösen Bedingungen gehalten haben. Die ausländischen Arbeitskräfte wurden zu überlangen Schichten ohne die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhepausen und Urlaubstage gezwungen. Darüber hinaus sollen sie ihnen die Reisepässe abgenommen haben, um deren Bewegungsfreiheit einzuschränken.
Auch die Wohnsituation der betroffenen Personen war laut Polizeibericht völlig untragbar. Die Angestellten wurde in kleinen, überfüllten Unterkünften zusammengepfercht, in denen unhygienische und menschenunwürdige Zustände herrschten.
Der Fall hat auf Fuerteventura für großes Aufsehen gesorgt, da er einmal mehr die Problematik der Schwarzarbeit und der Ausbeutung besonders schutzbedürftiger Personen offenlegt. Die Polizei betonte, dass derartige Verstöße mit aller Konsequenz verfolgt werden und die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Sicherheitskräften und den Arbeitsbehörden in diesem Bereich intensiviert werden soll.
Die Ermittlungen gegen die beiden Unternehmer dauern an. Gegen sie wurde ein Verfahren wegen Verstoßes gegen die Rechte der Arbeitnehmer sowie wegen möglicher Betrugsdelikte zum Nachteil der Sozialversicherung eingeleitet. Die sechs betroffenen ausländischen Arbeitskräfte befinden sich nun in der Obhut der zuständigen Behörden. Deren aufenthaltsrechtliche Situation wird derzeit geprüft.
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