Fuerteventura: Anklage wegen Vermögensverschiebung nach Pleite ihrer Immobilienfirma in El Cotillo

El-Cotillo-Playa-Chica

Am 10. Juni 2025 beginnt vor der Zweiten Strafkammer des Provinzgerichts von Las Palmas der Prozess gegen den belgischen Staatsbürger A.J.V.D. und die italienische Staatsbürgerin A.M., denen ein mutmaßliches Vergehen der Vermögensverschiebung auf Fuerteventura zur Last gelegt wird.

Das Pärchen soll versucht haben, die Vollstreckung eines Gerichtsurteils gegen ihre Immobilienfirma Arcotrust Property & Investments SL mit Sitz in El Cotillo auf Fuerteventura zu vereiteln, in dem sie Vermögensgegenstände der Gesellschaft beiseite geschafft haben.

Laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft wurde die Firma Arcotrust Property & Investments SL, die unter der Leitung von A.J.V.D. stand, im März 2019 per Vollstreckungsbeschluss dazu verurteilt, 37.882 Euro an die Gesellschaft Erbaniland SL zu zahlen. Hinzu kamen noch Zinsen und Verfahrenskosten. Um diese Zahlung zu umgehen, sollen die beiden Angeklagten die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft am 15. April 2019 offiziell eingestellt haben.

Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft führten sie das Immobiliengeschäft jedoch unverändert weiter, und zwar in denselben Geschäftsräumen, mit denselben Möbeln, unter dem bisherigen Handelsnamen, mit der gleichen Kundenkartei und über dieselben sozialen Netzwerke. Der einzige Unterschied bestand demnach darin, dass die Geschäfte nun nicht mehr auf den Namen der Gesellschaft liefen, sondern offiziell auf den Namen von A.M. als selbstständige Unternehmerin.

Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft diente dieser Eigentümerwechsel dazu, „rechtswidrig und endgültig“ die Durchsetzung der Vollstreckung der titulierten Forderung zu vereiteln.

Die Staatsanwaltschaft sieht in diesen Vorgängen ein Vergehen der alzamiento de bienes – also der Gläubigerbenachteiligung durch Vermögensverschiebung – gemäß Artikel 257 des spanischen Strafgesetzbuches. A.J.V.D. wird als Hauptverantwortlicher und A.M. als notwendige Gehilfin eingestuft.

Die Staatsanwaltschaft beantragt für beide Angeklagten eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten sowie eine Geldstrafe von 15 Monaten mit einem Tagessatz von 150 Euro. Dies ergibt eine Gesamtsumme von jeweils 67.500 Euro. Darüber hinaus wird die Aberkennung des passiven Wahlrechts für die Dauer der Strafe gefordert.

Ferner verlangt die Staatsanwaltschaft, dass die beiden Angeklagten gemeinsam und gesamtschuldnerisch die entstandenen Schäden ersetzen. Die genaue Höhe der Entschädigung soll in der Vollstreckungsphase des Urteils ermittelt und gemäß Artikel 576 der spanischen Zivilprozessordnung aktualisiert werden.

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