
Die Gemeinden auf Fuerteventura finanzieren sich u.a. durch Grundsteuern, Fahrzeugsteuern, Müllgebühren, Bußgelder sowie durch Gebühren für Baugenehmigungen und viele andere öffentliche Dienstleistungen. Doch die Verwaltung der Finanzen und das Inkasso fälliger Zahlungen bedeutet für die Gemeinden einen erheblichen Aufwand, der letztlich wieder Geld kostet. Deshalb haben einige Gemeinden auf Fuerteventura die Verwaltung und das Inkasso ihrer Einnahmen an private Unternehmen ausgelagert, weil sich sich davon mehr Effizienz versprechen.
Besonders aufwändig ist die Eintreibung von überfälligen Zahlungen von säumigen Schuldnern im Wege von Pfändungs- und Zwangsvollstreckungsverfahren.
Um diese Verfahren schneller und mit einer höheren Erfolgsquote abschließen zu können, setzt die Gemeinde Antigua auf die Zusammenarbeit mit der Kanarischen Steuerbehörden (Agencia Tributaria Canaria).
Mitte Juni 2025 hat die Gemeinde eine entsprechende Kooperationsvereinbarung im Kanarischen Gesetzblatt („Boletín Oficial de Canarias“ (BOC)) Nr. 120 veröffentlicht. Ziel des Abkommens ist die Übertragung der Zuständigkeit für die Vollstreckung fälliger Forderungen der Gemeinde Antigua auf die Agencia Tributaria Canaria.
Mit der Unterzeichnung dieser „Vereinbarung zur Erbringung des Dienstes der zwangsweisen Einziehung von Schulden“ gibt die Gemeinde Antigua ihre bisherige Eigenverantwortung für die Einziehung von öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Forderungen im Vollstreckungsverfahren auf und überträgt diese Aufgaben an die Steuerbehörde der Autonomen Gemeinschaft.
Wie Antiguas Bürgermeister Matías Peña erklärte, der gleichzeitig als Gemeinderat für Wirtschaft und Finanzen fungiert, sei die Gemeinde durch begrenzte personelle Ressourcen gezwungen gewesen, für die Vollstreckung externe Dienstleister zu beauftragen. Dank des neuen Abkommens können diese Aufgaben nun an die öffentliche Steuerverwaltung ausgelagert werden. Die freiwerdenden Kapazitäten des Gemeindepersonals sollen künftig verstärkt in die persönliche Betreuung der Bürger und in beratende Aufgaben fließen.
Der Bürgermeister betonte, dass durch das Abkommen nicht nur eine wirtschaftlichere Lösung für die Schuldeneintreibung gefunden wurde, sondern auch die Verwaltungseffizienz gesteigert werden könne. „Mit der Unterzeichnung dieses Abkommens überträgt der Gemeinderat die Befugnisse zur Vollstreckung von Schulden, sowohl steuerlicher als auch nichtsteuerlicher Natur, auf die Agencia Tributaria Canaria“, erklärte Peña.
Die kanarische Steuerbehörde wird im Rahmen des Abkommens unter anderem für die Bearbeitung und Entscheidung über Anträge auf Aussetzung des Vollstreckungsverfahrens im Zuge verwaltungsrechtlicher Einsprüche zuständig sein.
Außerdem übernimmt sie die Weiterleitung solcher Aussetzungsanträge, sofern sie wirtschaftsrechtliche Maßnahmen der Behörde selbst betreffen, an das zuständige Verwaltungsgericht.
Zu den weiteren Aufgaben zählen die Ergreifung von Sicherungsmaßnahmen gemäß Artikel 162 des spanischen Ley General Tributaria (Allgemeines Steuergesetz), die Entscheidung über Zwangsvollstreckungsverfahren sowie die Empfehlung an die Gemeinde, uneinbringliche Forderungen oder Insolvenzen förmlich festzustellen.
Mit diesem Schritt passt sich Antigua an eine Praxis an, die auf anderen Kanarischen Inseln bereits seit Längerem erfolgreich umgesetzt wird. Die Zentralisierung von Vollstreckungsmaßnahmen in einer spezialisierten Behörde soll nicht nur Effizienzvorteile bringen, sondern auch eine gerechtere und einheitlichere Behandlung der Bürger auf Fuerteventura gewährleisten.
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