Gemeindepolizei nimmt Drogendealer bei Alkoholkontrolle im Norden von Fuerteventura fest

Festnahme-Autofahrer-Policia-Local-La-Oliva

Die Gemeindepolizei („Policía Local“) von La Oliva auf Fuerteventura einen 27-jährigen Mann wegen eines mutmaßlichen Drogendelikts festgenommen, wie die Gemeinde am 11.06.2025 auf ihrer Webseite bekannt gab. Bei einer Verkehrskontrolle in Corralejo stellte die Polizei fest, dass der junge Mann unter Alkoholeinfluss fuhr. Der Alkoholtest ergab einen Wert von mehr als 0,75 Milligramm pro Liter Atemluft.

Doch das war nicht alles. Im Fahrzeug entdeckten die Beamten acht Pakete mit mutmaßlich illegalen Drogen. Der Drogenfund im Fahrzeug des Verdächtigen erfolgte dank der engen Zusammenarbeit mit der Hundestaffel („Unidad Canina“, UCAN) der Gemeindepolizei. Besonders die Spürhunde Kata und Niko trugen wesentlich zur Entdeckung der Drogen bei.

Nach der Sicherstellung der Drogen wurde der Festgenommene wegen Straftaten gegen die öffentliche Gesundheit (Drogendelikt) und die Verkehrssicherheit der Justiz überstellt.

Bereits 300 Anzeigen wegen Drogenbesitz oder -konsum in der Öffentlichkeit

Nach Angaben der Gemeinde hat die Gemeindepolizei von La Oliva im laufenden Jahr 2025 bereits über 300 Anzeigen wegen Drogenkonsums oder -besitzes im öffentlichen Raum geschrieben.

Diese Zahl übertrifft bereits die Gesamtzahl solcher Anzeigen im gesamten Jahr 2024. Damit zeigt sich eine deutliche Intensivierung der Polizeiarbeit mit verstärkten Kontrollen an bekannten Brennpunkten des Drogenhandels. Der Einführung der Hundestaffel ist ein großer Teil dieser Erfolge zu verdanken.
Die Gemeindepolizei betont, dass diese Maßnahmen dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger dienen.

Ziel sei es, den Drogenkonsum im öffentlichen Raum einzudämmen und das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu stärken. Insbesondere im touristisch stark frequentierten Ort Corralejo sind die Behörden bemüht, kriminelle Aktivitäten im Zusammenhang mit Drogen zu unterbinden.

Bei der Angabe von 300 Anzeigen im Zusammenhang mit Drogen ist zu berücksichtigen, dass es sich in den allermeisten Fällen um Ordnungswidrigkeiten durch Verstöße gegen das spanische Bürgersicherheitsgesetz und nicht um Straftaten handelt. Diese Anzeigen wegen Ordnungswidrigkeiten gehen daher auch nicht in die amtliche Kriminalitätsstatistik ein.

Der Konsum und der Besitz zum Eigengebrauch stehen in Spanien nicht unter Strafe. Allerdings verbietet das Bürgersicherheitsgesetz den Besitz und den Konsum in der Öffentlichkeit und die Zuwiderhandlung ist mit einem Bußgeld bedroht.

Bestimme den Lohn für unsere Arbeit!

Wenn Du unsere Inhalte nützlich, unterhaltsam oder informativ findest, kannst Du den Lohn für unsere Arbeit selbst bestimmen. Das geht ganz einfach über diesen Link:

d723eaf31cfc4d99a67847fd4df8d06e
https://www.fuerteventurazeitung.de/du-bestimmst-den-lohn-fuer-unsere-arbeit/ banner 300x250 Bestimme den Lohn

Weitere Beiträge im Bereich Fuerteventura Nachrichten