La Oliva warnt vor illegaler Dekoration städtischer Einrichtungen im Norden von Fuerteventura

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Die Gemeinde La Oliva auf Fuerteventura richtet sich mit einem deutlichen Hinweis an alle künstlerisch aktiven Bürgerinnen und Bürger sowie Veranstalter, die ihre Ankündigungen oder Werbung im öffentlichen Raum verbreiten möchten. Unter dem augenzwinkernden Titel “Aviso importante para los ‘Decoradores Urbanos'” – zu Deutsch: Wichtiger Hinweis für die „Stadtverschönerer“ – macht die Gemeindepolizei von La Oliva auf ihrer Facebookseite darauf aufmerksam, dass Laternenpfähle, Verkehrsschilder und öffentliche Papierkörbe keine Leinwände oder Anschlagtafeln für Werbeplakate oder kreative Gestaltung sind.

„Wir wissen, dass einige Bürger ein besonderes künstlerisches Talent haben und dem Stadtbild gerne einen gewissen Boheme-Charakter verleihen würden“, heißt es in der Mitteilung.

Doch die Botschaft ist klar: Das Anbringen von Plakaten an städtischem Mobiliar sowie das eigenmächtige Bemalen öffentlicher Einrichtungen ist nicht gestattet. Auch wenn es sich um scheinbar harmlose Hinweise auf Yogakurse, Autoverkäufe oder lokale Veranstaltungen handelt: die Straßen der Gemeinde sind kein schwarzes Brett für private oder kommerzielle Werbung.

Dieser Appell ist nicht nur der Wunsch nach einem gepflegten Erscheinungsbild der öffentlichen Räume, sondern wird auch durch eine rechtliche Grundlage gestützt:

Die „Ordenanza Reguladora de Publicidad Exterior del Ayuntamiento de La Oliva“, also die Verordnung über Außenwerbung der Gemeindeverwaltung La Oliva, untersagt ausdrücklich die Nutzung des städtischen Mobiliars für Werbezwecke.

Zuwiderhandlungen können als Ordnungswidrigkeit eingestuft werden und sind mit Bußgeldern belegt. Der Gemeinderat mahnt: „Es ist sanktionierbar! Und nein, wir wollen unseren Anzeigenblock nicht zücken.“ Dieser bildhafte Ausdruck soll verdeutlichen, dass die Gemeinde keine Freude daran hat, Bußgelder zu verhängen, aber notfalls von ihrem Recht Gebrauch machen wird.

La Oliva ruft daher alle Bürger dazu auf, vor dem Aushang oder der künstlerischen Verschönerung öffentlicher Einrichtungen sorgfältig zu prüfen, ob dies erlaubt ist, und dabei auch die Ästhetik der Straßen im Auge zu behalten.
Wer dennoch Werbung machen möchte, sollte sich über die zulässigen Wege informieren. Die Gemeindeverwaltung bietet Möglichkeiten für legale und genehmigte Außenwerbung, jedoch nicht an Laternenmasten oder Ampelanlagen.

Die Mitteilung reiht sich ein in eine Reihe von Maßnahmen, mit denen die Gemeinde La Oliva versucht, das Ortsbild sauber, geordnet und ansprechend zu gestalten. Auch im Hinblick auf den Tourismus, der für die Region eine zentrale wirtschaftliche Rolle spielt, ist ein gepflegtes Erscheinungsbild der Straßen und Plätze von großer Bedeutung.

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