
In den frühen Morgenstunden des 22. Juni 2025 ist ein Wohnwagen im Norden von Fuerteventura vollständig ausgebrannt.
Um 02:30 Uhr meldete ein Anrufer über die Notrufnummer 1-1-2 den Brand in der Ortschaft La Oliva im gleichnamigen Gemeindegebiet. Eine Streife der Gemeindepolizei von La Oliva (Policía Local) traf kurz danach am Einsatzort ein. Zu diesem Zeitpunkt hatte das Feuer hatte den Wohnwagen und eine in der Nähe stehende Sitzbank vollständig erfasst.
Nach ersten Einschätzungen der Einsatzkräfte besteht der Verdacht, dass der Brand vorsätzlich gelegt wurde. Die Ermittlungen dazu dauern an. Glücklicherweise kam bei dem Vorfall niemand zu Schaden. Es entstanden lediglich Sachschäden. Sowohl das Wohnmobil als auch die Bank waren nicht mehr zu retten.
Neben der Gemeindepolizei von La Oliva waren auch die Feuerwehr von La Oliva (Bomberos de La Oliva) sowie Beamte der Guardia Civil des Postens in Corralejo an dem Einsatz beteiligt.
Die Gemeindepolizei von La Oliva bedankte sich nach dem Einsatz öffentlich bei allen beteiligten Rettungs- und Sicherheitskräften für die gute Zusammenarbeit. In ihrer Mitteilung erinnerte sie die Bevölkerung daran, bei Notfällen umgehend den Notruf unter der Nummer 1-1-2 zu wählen.
Aufgrund der Wohnungsknappheit in im Norden von Fuerteventura leben immer mehr Einwohner in mobilen Unterkünften wie Wohnwagen oder Wohnmobilen. Besonders in den Sommermonaten steigt aufgrund der Trockenheit und der hohen Temperaturen die Gefahr von Bränden deutlich an. Wenn zudem in den mobilen Unterkünften gekocht oder in der Nähe gegrillt wird, steigt das Brandrisiko noch weiter.
Die Behörden weisen regelmäßig darauf hin, wie wichtig Wachsamkeit und schnelles Handeln bei Feuergefahr sind.
Auch wenn der aktuelle Vorfall glücklicherweise keine Menschenleben forderte, zeigt er erneut, wie wichtig die ständige Einsatzbereitschaft der lokalen Sicherheits- und Rettungsdienste auf Fuerteventura ist. Die Polizei bittet nun um Hinweise aus der Bevölkerung, die zur Aufklärung des möglicherweise vorsätzlich gelegten Brandes beitragen könnten. Wer verdächtige Beobachtungen gemacht hat, wird gebeten, sich direkt an die Polizei zu wenden.
Vorsätzliche Brandstiftung im spanischen Strafrecht
Bei der strafrechtlichen Bewertung einer Brandstiftung kommt es darauf an, welche Schadenshöhe entstanden ist und ob Gefahr für Leib und Leben von Personen entstanden ist.
Ohne Gefahr für Leib und Leben gilt Brandstiftung als Sachbeschädigung und wird in der Regel mit einer Haftstrafe von 1 bis 3 Jahren bestraft.
Bei einer Gefährdung von Leib und Leben liegt die Strafandrohung dagegen bei 10 bis 20 Jahren.
Im oben beschriebenen Fall kommt es also darauf an, ob sich im Zeitpunkt der Brandstiftung Personen im Wohnwagen oder in dessen unmittelbarer Nähe aufgehalten haben.
Das spanische Strafrecht widmet dem verbrennen eigener Sachen einen eigenen Artikeln. Grundsätzlich ist es nicht strafbar, sein eigenes Eigentum zu verbrennen, allerdings nur dann, wenn man damit nicht Dritte schädigt oder betrügt bzw. schädigen oder betrügen will [z.B. um eine Versicherungsleistung zu kassieren], fremde Gebäude, Bäume oder Pflanzungen oder Wildtiere, Wälder oder Naturräume gefährdet. In solchen Fällen drohen 1 bis 4 Jahren Gefängnis.
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