Straflager für Homosexuelle aus Franco-Zeit in Tefía auf Fuerteventura soll Gedenkstätte werden

Tefia-Straflager

Die spanische Regierung hat am 1. Juli 2025 offiziell das Verfahren zur Erklärung der „landwirtschaftlichen Strafkolonie von Tefía („Colonia Agrícola Penitenciaria de Tefía“) auf Fuerteventura zum „Ort des Demokratischen Gedenkens“ eingeleitet.

Dies geht aus einer Resolution des spanischen Ministeriums für Territorialpolitik und Demokratisches Gedenken hervor, die am 7. Juli 2025 im Staatsanzeiger (Boletín Oficial del Estado, BOE) veröffentlicht wurde.

Die Initiative stützt sich auf die Artikel 49 bis 53 des Gesetzes 20/2022 vom 19. Oktober 2022 über das Demokratische Gedenken (Ley de Memoria Democrática). Das Verfahren wurde von der Generaldirektion zur Förderung des Demokratischen Gedenkens (Dirección General de Promoción de la Memoria Democrática) von Amts wegen eingeleitet, nachdem ein Gutachten über die historische und symbolische Bedeutung des Ortes erstellt worden war.

Repressalien gegen sexuelle Abweichler

In diesem Gutachten wird hervorgehoben, dass nach dem Sieg der Putschisten im Spanischen Bürgerkrieg die Franco-Diktatur die Verfolgung Homosexueller intensivierte, die sie als Gegner des nationalkatholischen Weltbilds des Regimes ansahen.

Einen entscheidenden Einschnitt markierte die Reform des “Gesetzes über Landstreicher und Nichtsnutze” (Ley de Vagos y Maleantes) vom 15. Juli 1954. Sie erklärte sogenannte „sexuelle Abweichler“ zu einem „gefährlichen Zustand“ und stellte Homosexuelle damit auf eine Stufe mit Zuhältern und Kriminellen.

Die Reform ermöglichte die Internierung Betroffener in „speziellen Einrichtungen“, getrennt vom restlichen Strafvollzug, unter Beobachtung und mit Wohnsitzbeschränkungen.

Eine dieser Einrichtungen war die Colonia Agrícola Penitenciaria de Tefía auf Fuerteventura, errichtet auf Gelände des Luftfahrtministeriums in der Nähe eines Militärflugplatzes. Zwischen 1954 und 1966 waren dort mehr als hundert Insassen untergebracht. Die offizielle Schließung erfolgte am 21. Juli 1966 durch das Justizministerium.

Laut oben erwähntem Gutachten war Tefía als Zwangsarbeitslager konzipiert. Die Häftlinge mussten unter menschenunwürdigen Bedingungen leben und wurden zu schwerer körperlicher Arbeit gezwungen, stets unter Aufsicht von Gefängnisbeamten und häufig Opfer von Misshandlungen.

Laut Gefängnisgesetz vom 5. März 1948 jedoch war die Anstalt ein „Ort korrigierenden und reformierenden Strafvollzugs“.

Das Gutachten betont besonders: „Die Colonia Agrícola Penitenciaria de Tefía wurde zum wichtigsten Zentrum der Repression sexueller Abweichungen unter dem franquistischen Regime“ und die Kanarischen Inseln hatte eine Schlüsselfunktion dieses repressiven Systems. Auch nach der Einführung des Gesetzes über Gefährlichkeit und soziale Wiedereingliederung (Ley de Peligrosidad y Rehabilitación Social) im Jahr 1970 setzte sich die Verfolgung von LGTBI-Personen fort, wenngleich ohne weitere Internierungen in landwirtschaftlichen Kolonien.

Die geplante Anerkennung als Ort des Demokratischen Gedenkens beruht auf der institutionellen Verfolgung von Homosexuellen, insbesondere nach der Gesetzesreform von 1954. Laut Artikel 49 des Gesetzes über das Demokratische Gedenken erfüllt Tefía die Kriterien, da es sich um einen Ort mit historischer, symbolischer und kollektiver Bedeutung handelt. Der Ort ist mit Opfern verbunden, die laut Artikel 3 des Gesetzes unter Zwangsarbeit und Repression wegen ihrer sexuellen Orientierung litten.

Die Anerkennung umfasst die Kennzeichnung des Ortes, seine Einbindung in internationale Gedenkrouten sowie die Erstellung von Informations- und Unterrichtsmaterialien. Das Gelände gehört dem Cabildo Insular de Fuerteventura und wird in das Inventar der Orte des Demokratischen Gedenkens (Inventario de Lugares de Memoria Democrática) aufgenommen. Es wird ein Zeitraum für öffentliche Anhörung und Information eröffnet. Das Verfahren muss laut Gesetz innerhalb von zwölf Monaten abgeschlossen sein.

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