
Beamte der Zoll- und Steuerfahndungsstelle der Guardia Civil am Flughafen Fuerteventura haben am 18. August 2025 zwei Frauen wegen eines mutmaßlichen Diebstahlsdelikts in mehreren Geschäften des Flughafens ermittelt.
Die Guardia Civil nahm die Ermittlungen bezüglich dieser Diebstahlserie auf, nachdem eines der betroffenen Unternehmen Anzeige erstattet hatte. In dem im Sicherheitszone im Abflugbereich gelegenen Geschäft waren hochpreisige Parfums entwendet worden.
Die Auswertung der Videoaufzeichnungen zeigte deutlich, wie zwei junge Frauen die Waren im Gesamtwert von 1.850 Euro an sich nahmen. Anhand dieser Aufnahmen und der Kontrolle der Zutrittsprotokolle zum Sicherheitsbereich konnten die mutmaßlichen Täterinnen identifiziert werden. Sie befanden sich als Passagierinnen an Bord eines Fluges nach Teneriffa Nord.
Nach den bisherigen Ermittlungen gelangten die Frauen mit gültigen Bordkarten in die Sicherheitszone. Trotz der nur wenigen Minuten bis zum Abflug gingen sie gezielt und planvoll vor: Nachdem die beiden Sicherheitskontrolle passiert hatten, steuerten sie unmittelbar die Geschäfte an und nahmen dort unbemerkt Parfums renommierter Marken an sich, was durch das hohe Passagieraufkommen und die vertraute Atmosphäre im Flughafengebäude erleichtert wurde.
Die Zoll- und Grenzabteilung des Flughafens Fuerteventura leitete daraufhin das Ermittlungsverfahren wegen des mutmaßlichen Diebstahls ein. Die weiteren Untersuchungen wurden von den Kollegen des Flughafens Teneriffa Süd übernommen, da diese näher am Wohnort der beiden Verdächtigen angesiedelt ist.
Die Ermittlungsakten wurden inzwischen an die zuständige Justizbehörde weitergeleitet.
Das spanische Strafgesetzbuch (código penal) sieht für den weniger schweren Fall des Diebstahls (delito menos grave de hurto) eine Haftstrafe von 6 bis 18 Monaten vor. Dies setzt jedoch voraus, dass der Wert des Diebesgut den Betrag von 400€ übersteigt und keine straferschwerenden Umstände vorliegen.
Wenn diese Bagatellgrenze nicht überschritten wird, liegt die Strafandrohung für „leichten Diebstahl“ (delito leve de hurto) bei einer Geldstrafe von 1 bis 3 Monaten [vergleichbar mit 30 bis 90 Tagesätzen in Deutschland].
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