60-jähriger Radfahrer bei Unfall auf Fuerteventura verletzt

Rettungswagen-von-hinten

Am 05.09.2025 wurde auf der FV-20 im Gemeindegebiet von Tuineje im Süden von Fuerteventura ein 60-jähriger Radfahrer angefahren und verletzt.

Nach Angaben des Koordinationszentrums für Notfälle und Sicherheit (Centro Coordinador de Emergencias y Seguridad, CECOES) 112 der kanarischen Regierung ereignete sich der Vorfall kurz vor 13:20 Uhr.

Der Anrufer meldete, das ein Radfahrer auf der genannten Strecke nach einer Kollision medizinische Hilfe benötigte.

Die Einsatzzentrale schickte einen Notarztwagen und einen Rettungswagen des Kanarischen Notfalldienstes (Servicio de Urgencias Canario / SUC) zur Unfallstelle.

Die Notfallmediziner des SUC stellten bei dem Mann Verletzungen „von moderatem Charakter“ fest.

Nach der Erstversorgung am Unfallort wurde er mit dem Notarztwagen ins Allgemeine Krankenhaus von Fuerteventura nach Puerto del Rosario gebracht.

Auch die Guardia Civil war am Unfallort im Einsatz. Die Beamten nahmen das entsprechende Protokoll auf und sicherten Spuren, um den genauen Unfallhergang zu klären.

Die FV-20, auf der sich der Unfall ereignete, ist eine wichtige Verkehrsader, die den Süden Fuerteventuras mit der Inselmitte verbindet. Sie wird von vielen Einheimischen und Touristen genutzt, da sie eine zentrale Verbindung zwischen verschiedenen Gemeinden herstellt. Aufgrund des teilweise starken Verkehrsaufkommens und der Mischung von Pkw, Lastwagen und Radfahrern gilt die Strecke als unfallträchtig. Radfahrer sind hier besonders gefährdet, da es keine Seitenstreifen gibt.

Das Radfahrer ist auf Fuerteventuras nicht ganz ungefährlich. Viele Sportler nutzen die Insel ganzjährig zum Training, da die klimatischen Bedingungen auch im Winter sehr günstig sind. Gleichzeitig führt die zunehmende Zahl an Fahrrädern auf den Landstraßen immer wieder zu gefährlichen Situationen, vor allem wenn Autofahrer nicht den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand einhalten oder Radfahrer sich nicht an die Verkehrsregeln halten.

Guardia Civil und Pollizei weisen deshalb regelmäßig auf die Bedeutung gegenseitiger Rücksichtnahme hin. Autofahrer sollen beim Überholen mindestens 1,5 Meter Abstand halten, während Radfahrer aufgefordert sind, gut sichtbare Kleidung und Beleuchtung zu verwenden.

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