
Am 9. September 2025 hat der spanische Ministerrat den Entwurf für ein neues Antitabakgesetz gebilligt. Die Reform verschärft die geltende Gesetzgebung und führt erstmals ein ausdrückliches Verbot des Tabakkonsums und verwandter Produkte für Minderjährige ein. Bislang war lediglich der Verkauf oder die Abgabe an unter 18-Jährige untersagt, nicht jedoch deren Nutzung.
Auch für Fuerteventura-Urlauber könnte sich einiges ändern, falls das Gesetz das spanische Parlament passiert. Denn laut Gesetz dürfte man auch nicht mehr auf den Terrassen von Restaurants, Bars und Hotels rauchen.
Die Maßnahme verändert die „Ley 28/2005 de medidas sanitarias frente al tabaquismo“ (Gesetz 28/2005 über Gesundheitsmaßnahmen gegen das Rauchen) und ist Teil des „Plan Integral de Prevención y Control del Tabaquismo 2024-2027“ (Integrierter Plan zur Prävention und Kontrolle des Tabakkonsums 2024-2027). Ziel des Gesundheitsministeriums ist es, die Raucherquote in Spanien dauerhaft zu senken.
Die Gesundheitsministerin Mónica García erklärte, man wolle Spanien weiterhin zu einem „pionierhaften Land im Kampf gegen das Tabakrauchen“ machen. Sie erinnerte daran, dass Tabak täglich 140 Menschenleben fordere.
Die neue Regelung bezieht neben Zigaretten auch elektronische Zigaretten, Nikotinbeutel für den oralen Gebrauch, Shishas sowie Tabakerhitzer und Vaper ein. Diese Produkte unterliegen künftig denselben gesetzlichen Beschränkungen wie herkömmlicher Tabak. Ihr Konsum durch Minderjährige ist damit generell verboten.
Ein Kernpunkt der Gesetzesreform ist die Ausweitung der rauchfreien Bereiche. Künftig darf weder geraucht noch gedampft werden auf den Terrassen von Bars und Restaurants, bei öffentlichen Veranstaltungen, in Sportanlagen, in Kinderspielplätzen, in Bildungseinrichtungen, in Bahnhöfen sowie in Fahrzeugen mit Fahrer. Die Vorschrift stützt sich auf wissenschaftliche Studien und folgt den Empfehlungen der Europäischen Union.
Darüber hinaus sieht das Gesetz ein Verbot des Verkaufs und der Verteilung von Einweg-E-Zigaretten vor. Als Gründe werden sowohl ihre besondere Attraktivität für Jugendliche als auch die erheblichen Umweltbelastungen durch diese Wegwerfprodukte genannt.
Auch die Werbung wird strenger reguliert. Jede direkte oder indirekte Werbung für Tabakprodukte oder verwandte Erzeugnisse in gedruckten, audiovisuellen und digitalen Medien sowie in sozialen Netzwerken wird verboten. Dasselbe gilt für Werbeschilder auf städtischem Mobiliar oder in gastronomischen Betrieben. Sponsoring von Sport- oder Kulturveranstaltungen ist nicht mehr zulässig, auch nicht im digitalen Raum.
Die neue Rechtslage verpflichtet zudem zu einer klaren Beschilderung in allen rauchfreien Bereichen. Verstöße können künftig mit hohen Geldstrafen bis zu 600.000 Euro geahndet werden.
Wieder eingesetzt wird das „Observatorio para la Prevención del Tabaquismo“ (Observatorium zur Prävention des Tabakkonsums), das bereits 2014 abgeschafft worden war. Es soll die Umsetzung und Wirkung der Tabakpolitik überwachen. Hersteller erhalten eine Übergangsfrist von zwölf Monaten, um sich an die neuen Vorgaben anzupassen und Restbestände von Einweg-E-Zigaretten zu verkaufen.
Nicht durchgesetzt werden konnte innerhalb der Regierungskoalition die Einführung von neutralen Verpackungen ohne Markenlogo, wie sie in Ländern wie Australien, Frankreich oder Norwegen bereits vorgeschrieben sind. Das Gesundheitsministerium hält die Maßnahme zwar weiterhin für sinnvoll, sie könnte jedoch frühestens im weiteren parlamentarischen Verfahren noch eingebracht werden.
Da das Gesetz noch das gesamte parlamentarische Verfahren vor sich hat, wird es sicher noch viele Monate dauern, bis es in Kraft treten kann.
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