
An Bord einer Fähre von Gran Canaria nach Fuerteventura ist es am 29. September 2025 zu einem gewaltsamen Übergriff von einem Mann auf eine Frau, mutmaßlich die Partnerin des Mannes, gekommen.
Der Kapitän der Fähre hatte noch während der Fahrt die Polizei über den Notruf 112 verständigt.
Im Hafen von Morro Jable warteten dann bereits Beamte der Kanarischen Polizei. Die Beamten befragten noch vor Ort zwei Zeugen: ein weiterer Passagier und eine Stewardess der Fährgesellschaft hatten den Vorfall miterlebt. Daraufhin nahmen die Beamten den Mann fest und führten ihn ab.
Ihm werden geschlechtsspezifische Gewalt in Form von Körperverletzung und Bedrohung vorgeworfen.
Der Tatverdächtige wurde dem Bereitschaftsgericht in Puerto del Rosario überstellt.
Geschlechtsspezifische Gewalt im spanischen Strafrecht
Das spanischen Strafrecht geht an verschiedenen Stellen auf Gewalt gegen Frauen im Rahmen einer Beziehung oder im häuslichen Umfeld ein.
Dabei sollen Frauen vor allem gegen Körperverletzungen, Bedrohungen, körperliche und psychische Misshandlungen, Nötigung, üble Nachrede, Nötigung und Stalking geschützt werden.
Voraussetzung für geschlechtsspezifische Gewalt ist dabei, dass der Täter ein Mann und das Opfer eine Frau ist und dass zwischen den beiden eine Beziehung bzw. Partnerschaft besteht oder bestand. Das Zusammenleben im selben Haushalt ist dagegen nicht Voraussetzung.
Geschlechtsspezifische Gewalt wird aufgrund des besonderen Abhängigkeitsverhältnisses härter bestraft als das jeweilige Standarddelikt; sie ist straferschwerend.
Zusätzlich zur Haftstrafe wird das Gericht immer ein Annäherungsverbot sowie eine Kontrolle durch eine elektronische Fußfessel aussprechen. Bei Verletzung dieser gerichtlichen Auflagen werden erneut empfindliche Strafen fällig; eine eventuelle Bewährung würde ebenfalls widerrufen.
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