
Die Urbanisation Origo Mare im Norden von Fuerteventura ist sicher kein Beispiel für eine gelungene und nachhaltige Projektentwicklung auf Fuerteventura.
Nachdem der französiche Reiseveranstalter Pierre et Vacances seinen Rückzug angekündigt hat, haben sich viele Leser der Fuerteventurazeitung die Frage gestellt, was mit den Immobilien in Orige Mare geschehen wird.
Nach Angaben der lokalen Nachrichtenwebseite noticiasfuerteventura.com soll die Immobiliengesellschaft Aliseda, die dem Investmentfonds Blackstone und der Banco Santander gehört, die 323 Wohnungen in der Urbanisation Origo Mare zum Verkauf anbieten.
Damit endet die touristische Nutzung unter der Marke Pierre et Vacances, die seit 2014 den Betrieb des Komplexes geführt hatte. Der Rückzug der französischen Kette soll Anfang November 2025 erfolgen.
Die Immobilien sollen ab diesem Zeitpunkt als Wohnimmobilien angeboten werden. Nach Aussagen aus unternehmensnahen Quellen gegenüber Noticiasfuerteventura handelt es sich um Wohnungen mit einem oder zwei Schlafzimmern. Die Preisspanne könnte, zumindest zu Beginn, für ansässige Käufer oder Investoren interessant sein. Beobachter gehen jedoch davon aus, dass die Preise im Verlauf des Verkaufsprozesses steigen werden, insbesondere angesichts der erwarteten hohen Nachfrage und der angespannten Marktlage im Norden von Fuerteventura.
Die Urbanisation Origo Mare wurde ursprünglich als touristisches Großprojekt auf einem Gelände bei Majanicho in der Gemeinde La Oliva errichtet. Das Baugebiet steht seit Jahren im Zentrum von juristischen und ökologischen Kontroversen. Die Europäische Kommission leitete bereits im Jahr 2017 ein „formales Vertragsverletzungsverfahren gegen Spanien“ ein, da das Projekt gegen europäische Umweltvorschriften verstoßen haben soll. Betroffen war ein Gebiet, das als „Hábitat de interés comunitario“ – also als Lebensraum von gemeinschaftlichem Interesse – eingestuft wurde.
Nach Angaben der EU-Kommission wurden durch den Bau rund eine Million Quadratmeter Lavafeld („malpaís“), 97.000 Quadratmeter wandernde embryonale Dünen und mehr als 39.000 Quadratmeter einer inzwischen als Sondergebiet für den Vogelschutz (ZEPA) ausgewiesenen Fläche zerstört. Trotz dieser massiven Eingriffe wurde das Gebiet nie rückgebaut, obwohl der Oberste Gerichtshof Spaniens bereits im Februar 2011 die endgültige Genehmigung der Urbanisation für nichtig erklärt hatte.
Weder die kanarische Regierung, noch das Cabildo de Fuerteventura, noch die Gemeinde La Oliva haben sich jemals ernsthaft mit einem Abriss des Projekts befasst. Stattdessen blieb die Urbanisation bestehen und entwickelte sich trotz der rechtlichen Unsicherheiten zu einem festen Bestandteil der touristischen Infrastruktur im Norden der Insel.
Kaufinteressenten sollten sich rechtlich beraten lassen
Auch wenn hinter dem Verkauf große Namen stehen, sollten sich Kaufinteressenten vor jeglicher Unterschrift oder gar Zahlung in jedem Fall von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Diese Empfehlung gilt ausnahmslos für jeden Immobilienkauf auf Fuerteventura.
Im Fall von Origo Mare müsste ein Rechtsanwalt, ob die Bebauung mit dem geltenden Planungsrecht der Gemeinde La Oliva übereinstimmt. Falls nicht, könnten die Immobilien zwar möglicherweise Bestandschutz haben, aber Baugenehmigungen für Umbauten könnten nicht erteilt werden.
Auch die angekündigte Umwidmung von einer touristischen Nutzung zu einer Wohnnutzung könnte problematisch sein. Hierzu müsste geprüft werden, ob der Bebauungsplan beide Nutzungen zulässt.
Ein Käufer sollte prüfen lassen, ob er den von ihm verfolgten Zweck verwirklichen kann. Man müsste den Anwalt fragen, ob man in den Wohnungen überhaupt fest wohnen darf, oder ob die Wohnungen touristisch und im Rahmen der sogenannten „einheitlichen Bewirtschaftung“ über eine Betreiberfirma vermietet werden müssen. Auch wenn eine Vermietung als Ferienwohnung geplant ist, müsste die Rechtslage unter Berücksichtigung der von der kanarischen Regierung geplanten Neuregelungen der Ferienvermietung unbedingt geprüft werden.
Eventuelle Zusagen muss man sich als Käufer von Verkäufer immer schriftlich bestätigen lassen.
Wenn Du unsere Inhalte nützlich, unterhaltsam oder informativ findest, kannst Du den Lohn für unsere Arbeit selbst bestimmen. Das geht ganz einfach über diesen Link:
