
Am Morgen des 14. Oktober 2025 hat die Sichtung einer Drohne in der Nähe des Flughafens von Fuerteventura den Flugverkehr kurzzeitig zum Erliegen gebracht.
Mindestens zwei Flüge, einer aus Malaga und einer aus Sevilla kommend, mussten auf einen anderen Flughafen umgeleitet werden.
Durch den Vorfall kam es außerdem zu zahlreichen Verspätungen bei Landungen und den anschließenden Abflügen.
Leider handelt es sich nicht um einen Einzelfall. Vor gerade einmal etwas mehr als zwei Wochen, am 28. September 2025 führte ein ähnlicher Vorfall zu Chaos am Flughafen von Fuerteventura.
Am 20. September 2025 wurde ein Drohnenpilot angezeigt, weil er ebenfalls im kontrollierten Luftraum des Flughafens von Fuerteventura flog.
Auch am 13. Juli 2024 musste der Flugbetrieb am Flughafen Fuerteventura nach Sichtung einer Drohne vorübergehend eingestellt werden.
Ein Drohnenflug im kontrollierten Luftraum in der Nähe eines Flugplatzes ohne Genehmigung und Absprache mit der Flugsicherung ist nicht nur extrem gefährlich. Er kann auch ein horrendes Bußgeld zwischen 90.001 und 225.000€ nach sich ziehen, das einen „normalsterblichen“ Drohnenpiloten in den finanziellen Ruin treiben kann.
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