
Foto: Archiv
Fuerteventura steht aktuell im Fokus der nationalen Justizberichterstattung, nachdem die Audiencia Nacional die Entscheidung über die vorläufige Inhaftierung eines französischen Staatsbürgers bestätigt hat. Der Mann war am 02. Juli 2025 in einem Hotel im Süden von Fuerteventura von der Nationalpolizei festgenommen worden, nachdem ihn die belgischen Justizbehörden im Rahmen einer Europäischen Haft- und Übergabeanordnung (OEDE) gesucht hatten. Hintergrund ist eine verhängte Freiheitsstrafe von 40 Monaten wegen eines Raubdelikts, die der Beschuldigte in Belgien verbüßen soll.
Berufung der Verteidigung abgewiesen
Die Strafkammer der Audiencia Nacional wies den Berufungsantrag der Verteidigung zurück, der sich gegen die Entscheidung des Zentralen Untersuchungsgerichts Nummer 1 richtete. Dieses hatte zuvor die Unterbringung des Mannes in Untersuchungshaft angeordnet, um seine Auslieferung nach Belgien sicherzustellen.
Die Verteidigung argumentierte, dass der Festgenommene einen festen Wohnsitz in Frankreich habe, dort mit seiner Familie lebe und einer geregelten Arbeit nachgehe. Zudem sei keine vorherige Versuchsphase der belgischen Behörden erkennbar gewesen, um ihn an seinem Wohnort ausfindig zu machen.
Gericht sieht erhebliches Fluchtrisiko
Die Richterinnen und Richter der Audiencia Nacional folgten dieser Argumentation nicht. In der Entscheidung wird festgehalten, dass ein deutliches Fluchtrisiko bestehe. Der Betroffene sei in einem Hotel auf Fuerteventura festgenommen worden und verfüge über keinerlei Bindungen zu Spanien, was seine Verfügbarkeit für das Gericht erheblich einschränke.
In der Begründung, verfasst von der Richterin Ana Revuelta Iglesias, heißt es weiter, dass die vorläufige Haft in Fällen dieser Art einen instrumentellen Charakter habe. Sie diene dazu, die Auslieferung der gesuchten Person zu gewährleisten und den internationalen Verpflichtungen Spaniens im Rahmen der europäischen Rechtshilfe nachzukommen.
Kein milderes Mittel zur Sicherung der Auslieferung
Die Entscheidung betont außerdem, dass der Haftbefehl bereits erlassen wurde und der kurze gesetzliche Zeitrahmen des Auslieferungsverfahrens das Risiko einer Flucht zusätzlich erhöhe. Auf Grundlage des Artikels 53 der spanischen Gesetzesnummer 23/2014 über die gegenseitige Anerkennung strafrechtlicher Entscheidungen innerhalb der Europäischen Union wurde festgestellt, dass die Untersuchungshaft eine angemessene und verhältnismäßige Maßnahme darstellt, um die Verfügbarkeit des Beschuldigten sicherzustellen.
Die Audiencia Nacional kam daher zu dem Schluss, dass mildere Maßnahmen, wie etwa eine Kaution oder Meldeauflagen, nicht ausreichen würden, um die Auslieferung zu gewährleisten.
Bestätigung der Untersuchungshaft
Mit der Entscheidung vom Oktober 2025 bestätigt das Gericht die vollständige Gültigkeit der ursprünglichen Haftanordnung. Damit bleibt der französische Staatsbürger bis zur Übergabe an die belgischen Behörden in Haft.
Der Fall verdeutlicht, wie eng die europäische justizielle Zusammenarbeit im Bereich der Strafverfolgung inzwischen funktioniert und welche Bedeutung Fuerteventura als Teil des spanischen Staatsgebiets auch in internationalen Ermittlungsverfahren haben kann.
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