
Noch am selben Tag hat die Guardia Civil den Piloten einer Drohne identifiziert und zur Anzeige gebracht, der am 14. Oktober 2025 ohne Genehmigung in der Umgebung des Flughafens von Fuerteventura geflogen war. Der unerlaubte Flug führte dazu, dass der gesamte Flugverkehr auf dem Flughafen mehr als eine Stunde lang unterbrochen werden musste. Mehr als 600 Passagiere waren von den daraus resultierenden Flugumleitungen und Verspätungen betroffen, wie die Guardia Civil mitteilte.
Bei der Drohne handelte es sich um ein unbemanntes Luftfahrzeug der Marke DJI, Modell FLIP, mit einem Gewicht von 249 Gramm. Das Gerät wurde in geringer Höhe und quer zu den Start- und Landebahnen gesichtet, innerhalb einer sogenannten CTR-Zone („Controlled Traffic Region“), also eines kontrollierten Luftraums, in dem der Betrieb von Drohnen nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Flugverkehrskontrolle erlaubt ist.
Die Alarmmeldung wurde in den frühen Morgenstunden vom Flughafenpersonal ausgelöst, das die Guardia Civil über den Vorfall informierte. Als Sicherheitsmaßnahme wurde der gesamte Flugbetrieb des Flughafens zwischen 07:00 und 08:10 Uhr eingestellt. In diesem Zeitraum mussten zwei Flüge nach Gran Canaria umgeleitet werden, während vier weitere Flüge Verspätungen beim Start oder bei der Landung erlitten.
Eine Patroullie der Spezialeinheit für Zoll- und Grenzüberwachung (PAFIF) rückte an den Ort des Geschehens aus und konnte den Drohnenpiloten ermitteln.
Der Mann gab an, die geltenden Vorschriften nicht zu kennen. Die Guardia Civil stufte den Vorfall als „sehr schweren Verstoß“ gemäß Artikel 48.3 des Gesetzes 21/2003 über die Luftsicherheit ein, da der Flug gegen die Vorschriften über Flugraumbeschränkungen und luftrechtliche Auflagen verstoßen habe. Solche Verstöße können mit Geldbußen zwischen 90.001 und 225.000 Euro geahndet werden.
Die Guardia Civil erinnerte daran, dass der Einsatz von Drohnen in der Nähe von Flughäfen grundsätzlich verboten ist, sofern keine ausdrückliche Genehmigung der spanischen Flugsicherheitsbehörde AESA („Agencia Estatal de Seguridad Aérea“) vorliegt. Solche Flüge stellen ein erhebliches Risiko für die Luftsicherheit dar, da sie den Flugverkehr stören und gefährliche Situationen verursachen können.
Darüber hinaus betonte die Behörde, dass Drohnenbetreiber verpflichtet sind, die geltende europäische und nationale Gesetzgebung zu kennen und einzuhalten, insbesondere die Bestimmungen der Verordnung (EU) 2019/947 über den Betrieb unbemannter Luftfahrtsysteme (UAS).
Mit dieser Maßnahme bekräftigt die Guardia Civil ihr Engagement für die Überwachung und Kontrolle des Luftraums in sensiblen Zonen wie den Bereichen rund um Flughäfen, um die Sicherheit von Flugoperationen, Besatzungen und Passagieren auf Fuerteventura zu gewährleisten.
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