Der Oberste Gerichtshof der Kanarischen Inseln (Tribunal Superior de Justicia de Canarias, TSJC) hat am 30. September 2025 ein Urteil der Strafkammer von Las Palmas aufgehoben, das am 6. Februar 2025 einen italienischen Staatsbürger wegen Immbobilienbetrugs zu vier Jahren Haft und einer Geldstrafe verurteilt hatte. Das Gericht wendete auf den Fall die sogenannte „Doktrin der Selbstverantwortung“ („doctrina de la autotutela“) an. Diese Rechtsauffassung besagt, dass ein Angeklagter von der strafrechtlichen Verantwortung befreit werden kann, wenn das Opfer „nicht die geringsten Vorsichtsmaßnahmen trifft, um nicht getäuscht zu werden“.
Nach den Feststellungen des Gerichts hatte sich der Italiener zwischen November 2020 und Februar 2022 als „erfahrener Immobilienmakler“ ausgegeben und sein Opfer dazu gebracht, in fünf aufeinanderfolgenden Transaktionen insgesamt 246.000 Euro für angebliche Immobilienkäufe zu überweisen, die nie real existierten.
Am 1. November 2020 überzeugte er den Geschädigten, ihm 50.000 Euro zu überweisen, nachdem er behauptet hatte, einen Bungalow in El Cotillo auf Fuerteventura zum Verkauf anbieten zu können.
Im Januar 2021 versprach er ihm „eine neue Gelegenheit“ für den Kauf von vier Wohnungen in Sardina del Sur auf Gran Canaria und erhielt weitere 60.000 Euro.
Im März 2021 sprach der Angeklagte von einer angeblichen Investition in Wohnungen in Santa Cruz de Tenerife und bekam dafür einen Scheck über 48.000 Euro.
Im Juni 2021 erklärte er, er wolle ein Haus kaufen und benötige zusätzliche Liquidität, woraufhin ihm der Geschädigte erneut 48.000 Euro ausstellte.
Schließlich überzeugte er ihn im Februar 2022, 42.000 Euro für angebliche Apartments in Costa Calma auf Fuerteventura zu überweisen, aufgeteilt in zwei Zahlungen von 12.000 und 30.000 Euro.
Als der Angeklagte erfuhr, dass gegen ihn rechtliche Schritte eingeleitet worden waren, zahlte er zwischen November 2022 und August 2023 insgesamt 100.000 Euro an den Geschädigten zurück.
In ihrer Begründung stellte die Berufungskammer fest, dass „jede einigermaßen normale Person“ die Täuschung hätte erkennen müssen. Das Gericht betonte, dass es sich um fünf Transaktionen über beträchtliche Summen innerhalb von anderthalb Jahren gehandelt habe. „Zu viel Geld, zu viele aufeinanderfolgende Zahlungen und zu viel Zeit, um davon auszugehen, dass der Kläger tatsächlich getäuscht wurde“, heißt es in der Entscheidung.
Die Richter äußerten zudem den Verdacht, dass der Fall „eher auf andere Interessen hinweist, die hinter diesen hohen, wiederholten und sich über einen lang Zeitraum erstreckenden Transaktionen stehen könnten, die alle identisch und ohne jegliche reale Grundlage waren“. Daher kam die Kammer zu dem Schluss, dass „keine strafbare Handlung vorliegt und der Angeklagte freizusprechen ist“.
Die Entscheidung des TSJC kann innerhalb von fünf Tagen beim Obersten Gerichtshof Spaniens (Tribunal Supremo) angefochten werden.
Der Fall hat auf Fuerteventura und den Kanarischen Inseln Aufmerksamkeit erregt, weil er zeigt, dass mangelnde Vorsicht eines Geschädigten in bestimmten Fällen dazu führen kann, dass ein Betrug nicht als solcher gewertet wird. Juristen weisen darauf hin, dass die „Doktrin der Selbstverantwortung“ zwar selten angewendet werde, aber in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen habe, insbesondere bei Fällen, in denen das Opfer ohne jede Kontrolle erhebliche Vermögenswerte überträgt.
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