„Ich zünde Dich an und werfe Dich vom Balkon“: Prozess wegen Misshandlung auf Fuerteventura

Justizpalast-Gericht-Las-Palmas

Am 29. Oktober 2025 um 9:30 Uhr wird vor der Zweiten Strafkammer des Provinzgerichts von Las Palmas der Prozess gegen einen Mann geführt, dem die Staatsanwaltschaft vorwirft, seine Partnerin auf Fuerteventura über längere Zeit hinweg misshandelt zu haben. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und fordert außerdem verschiedene Maßnahmen zum Schutz des Opfers, darunter Kontakt- und Näherungsverbote.

Laut der Anklageschrift verfügt der Angeklagte R.J.L.R. über für das neue Verfahren relevante Vorstrafen im Zusammenhang mit Gewaltdelikten gegen Frauen. Bereits im Januar 2020 war er wegen mehrerer Taten im Bereich der geschlechtsspezifischen Gewalt rechtskräftig verurteilt worden. Das in jenem Verfahren verhängte Näherungsverbot endete am 26. Oktober 2023. Wegen der Vorstrafen sei der Angeklagte als Wiederholungstäter zu betrachten, erklärte die Staatsanwaltschaft.

In 2023 soll der Angeklagte mehrere Monate lang eine Beziehung mit dem neuen Opfer geführt haben, die nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft von Gewalt und Erniedrigung geprägt war. Der Mann lebte in der Wohnung seiner damaligen Partnerin in Puerto del Rosario. In dieser Zeit habe er sie wiederholt geschlagen, beschimpft und bedroht. In der Anklageschrift ist von einem „anhaltenden Herabwürdigen“ die Rede. Der Mann soll Ausdrücke wie „du Hündin, du Hure, ich fessele dich an den Stuhl, wenn ich dich mit einem anderen sehe“ und „ich zünde dich an und werfe dich vom Balkon“ benutzt haben.

Die Staatsanwaltschaft sieht in diesen Handlungen einen Straftatbestand der fortgesetzten Misshandlung (delito de maltrato habitual) und beantragt die Anwendung des erschwerenden Umstands der Rückfälligkeit.

Neben der Haftstrafe fordert sie die Aberkennung des passiven Wahlrechts für die Dauer der Verurteilung, ein Waffenverbot für fünf Jahre sowie ein Kommunikations- und Annäherungsverbot gegenüber dem Opfer auf weniger als 500 Meter, ebenfalls für fünf Jahre. Zudem sollen dem Angeklagten die Gerichtskosten auferlegt werden.

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