Prozess wegen häuslicher Gewalt in Corralejo im Norden von Fuerteventura

Gewalt-Übergriff-Fuerteventura

Die Zweite Kammer des Provinzgerichts Las Palmas verhandelt am 30. Oktober 2025 den Prozess gegen einen Mann, der angeklagt ist, mehrere Straftaten im Zusammenhang mit geschlechtsspezifischer Gewalt (violencia de género) begangen zu haben. Die mutmaßlichen Taten sollen sich ereignet haben, während der Mann mit seiner Partnerin in Corralejo im Norden von Fuerteventura zusammenlebte.

Laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft hatte der Angeklagte, der mit den Initialen G.A.P.S. bezeichnet wird, zwei Jahre lang eine Beziehung zu der Frau geführt. In dieser Zeit soll er wiederholt körperliche und psychische Gewalt angewendet haben, getrieben von der Absicht, die körperliche und moralische Integrität seiner Partnerin zu verletzen. Die Anklage beschreibt eine Vielzahl von Vorfällen mit Schlägen ins Gesicht, Würgegriffen und Stößen.

Ein besonders schwerwiegender Vorfall habe sich am 1. Februar 2023 in der gemeinsamen Wohnung ereignet. Laut Anklage habe der Mann seine Partnerin in Anwesenheit ihres minderjährigen Sohnes zu Boden gestoßen.

Die Staatsanwaltschaft führt weiter aus, dass der Angeklagte die Frau eingeschüchtert haben soll, indem er ihr mit einer Axt und einem Messer drohte und dabei Sätze sagte wie: „Du verdienst es, dass ich dir den Kopf einschlage“, „Wenn du dich mit mir anlegst, muss ich dich schlagen“ und „Du wirst die Frau Nummer 31 sein“, womit er offenbar auf die Zahl der im jeweiligen Jahr in Spanien ermordeten Frauen anspielte. Außerdem soll er sie mehrfach beleidigt, als „dreckige Hure“ beschimpft und ihr ins Gesicht gespuckt haben.

Die Staatsanwaltschaft fordert für den Angeklagten eine Gesamtstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten Freiheitsentzug, sowie mehrere Nebenstrafen: Kommunikations- und Näherungsverbote gegenüber der Frau für Zeiträume zwischen sechs Monaten und fünf Jahren, ein Waffenverbot von bis zu fünf Jahren und die Aberkennung des passiven Wahlrechts während der Haftzeit.

Zudem verlangt die Anklage eine Entschädigung von 6.000 Euro für die erlittenen seelischen Schäden. Laut dem Bericht der Staatsanwaltschaft leidet die Frau infolge der mutmaßlichen Übergriffe unter depressiven Symptomen. Der Angeklagte soll außerdem die Prozesskosten tragen.

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