
Am frühen Morgen des Samstag, 18. Oktober 2025, ist es schon wieder nach Sichtung einer Drohne zu einer Beeinträchtigung des Flugverkehrs am Flughafen von Fuerteventura gekommen.
Der Ryanair-Flug RYR6KX aus Madrid, der auf Fuerteventura landen sollte, wurde nach der Drohnensichtung von der Flugsicherung zunächst in eine Warteschleife geschickt. Nachdem er einige Runden in der Warteposition gedreht hatte, entschied sich der Pilot letztlich, auf den Flughafen Teneriffa Süd auszuweichen.
Mehrere weitere Flüge, vor allem Regionalflüge der Fluggesellschaft Binter, verzögerten zum Teil um mehr als eine Stunde.
Verspätungen auf dem Flughafen von Fuerteventura wirken sich natürlich vor allem bei Regionalflügen auch auf die Abläufe auf den anderen Kanarischen Inseln aus.
Ab etwa 09:45h dürften alle Abflüge, die auf dem Flughafen von Fuerteventura geplant sind, nach jetzigem Kenntnisstand wieder völlig normal zur vorgesehen Zeit abheben.
Es handelt sich bei der jüngsten Drohnensichtung um den vierten Vorfall dieser Art innerhalb von einem Monat. In drei Fällen kam es zur Beeinträchtigungen des Flugverkehrs. In einem Fall wurde der Drohnenpilot durch die Anzeige von Personen, die sich durch die Drohne gestört fühlten, von der Guardia Civil erwischt, bevor der Flugverkehr beeinträchtigt wurde.
Am 14. Oktober 2025 konnte die Guardia Civil einen ausländischen Drohnenpiloten identifizieren, der mit seiner Drohne den Flugverkehr auf Fuerteventura für rund eine Stunde erheblich gestört hatte. Mehrere Flugzeuge mussten auf andere Flughäfen ausweichen. Dem Mann, der offenbar in einem zum Wohnwagen ausgebauten Lieferwagen auf Fuerteventura unterwegs war, droht nun wegen eines sehr schweren Verstoßes gegen die Gesetze für Flugsicherheit ein Bußgeld zwischen 90.001 und 225.000€.
Die meisten modernen serienmäßig hergestellten Drohnen verfügen über ein System, das Kontrollzonen in der Nähe von Flughäfen erkennt und den Piloten sehr aufdringlich davor warnt. Der Pilot muss die Warnung aktiv ausschalten, um die Drohne trotzdem starten zu können. Dies sollte ein Drohnenpilot jedoch niemals tun, es sei denn, er verfügt über eine Genehmigung für einen solchen Flug und hat diesen mit der Flugsicherung koordiniert.
Die Ausrede, man hätte nicht gewusst, dass man sich in einer Flughafenkontrollzone befindet, dürfte also in den allermeisten Fällen nicht zählen. Außerdem schützt Unwissenheit grundsätzlich nicht vor Strafe. Jeder Drohnenpilot muss wissen, dass das Fliegen reglementiert ist und dass man sich vor jedem Flug informieren muss, ob man fliegen darf.
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