Trennung von Straf- und Zivilgerichten auf Fuerteventura für mehr Effizienz der Justiz

Gericht-Fuerteventura-Puerto-del-Rosario

Die spanische Regierung hat mit dem Königlichen Dekret 930/2025 vom 21. Oktober 2025 die Trennung der bisher einheitlichen Gerichtsbarkeit auf Fuerteventura in zwei spezialisierte Bereiche beschlossen.

Damit wird die bisherige „Sección Única del Tribunal de Instancia de Puerto del Rosario“, in der sowohl die erstinstanzliche Zivil- und Strafgerichtsbarkeit zusammengefasst ist, in eine Abteilung für Zivilsachen („Sección Civil“) mit fünf Richterstellen und eine Abteilung für Strafsachen („Sección de Instrucción“) mit drei Richterstellen aufgeteilt. Die neue Struktur tritt am 31. Dezember 2025 in Kraft, wie im spanischen Staatsanzeiger (BOE/ Boletín Oficial del Estado) vom 22. Oktober 2025 veröffentlicht wurde.

Die Maßnahme steht im Zusammenhang mit der Umsetzung des Organgesetzes 1/2025 vom 2. Januar 2025 (Ley Orgánica 1/2025), das ein neues Organisationsmodell in der spanischen Justiz eingeführt hat. Ziel dieses Gesetzes ist die Schaffung sogenannter „Tribunales de Instancia“, also Instanzgerichte, die bei Bedarf in spezialisierte Sektionen unterteilt werden können.

Das Königliche Dekret wurde auf Vorschlag des Ministeriums für Präsidentschaft, Justiz und Beziehungen zu den Cortes verabschiedet und erhielt die Zustimmung des Generalrats der Justiz (Consejo General del Poder Judicial).

Für den Gerichtsbezirk Puerto del Rosario (Fuerteventura) lag zudem ein positives Gutachten der Regierungskammer des Obersten Gerichtshofs der Kanarischen Inseln (Tribunal Superior de Justicia de Canarias) sowie der Sektoralen Richterversammlung der Gemeinde vor.

Ziel der Trennung ist laut Dekret, die Gerichtsstruktur an die tatsächlichen Bedürfnisse des Gerichtsbezirks von Puerto del Rosario anzupassen, die Effizienz bei der Bearbeitung von Verfahren zu steigern und eine stärkere Spezialisierung der Richter zu ermöglichen. Damit soll die Rechtsprechung sowohl im Zivil- als auch im Strafbereich beschleunigt und qualitativ verbessert werden.

Nach dem neuen Modell wird die Sección Civil fünf Richterstellen umfassen, während für die Sección de Instrucción drei Richterstellen vorgesehen sind. Diese Verteilung ist im Anhang des Königlichen Dekrets genau festgelegt.

Die spanische Regierung betont, dass die Maßnahme den Grundsätzen von Notwendigkeit, Wirksamkeit, Verhältnismäßigkeit, Rechtssicherheit und Effizienz entspreche und keine zusätzlichen Verwaltungskosten verursache. Eine öffentliche Konsultation sei nicht erforderlich gewesen, da es sich um eine rein organisatorische Regelung ohne wirtschaftliche Auswirkungen handle.
Bisher existierten in Puerto del Rosario acht sogenannte gemischte Gerichte (Juzgados mixtos), die sowohl Zivil- als auch Strafsachen behandelten. Nach der Neuordnung wird das bisherige Gemischte Gericht Nummer eins zum Gericht für Strafuntersuchungen Nummer eins, das Gemischte Gericht Nummer zwei zum Gericht für Strafuntersuchungen Nummer zwei, während die Gemischten Gerichte Nummer drei und vier künftig als Zivilgerichte Nummer eins und zwei fungieren.
Das Gemischte Gericht Nummer fünf wird zum Gericht für Strafuntersuchungen Nummer drei. Die Gemischten Gerichte Nummer sechs, sieben und acht werden in die Zivilgerichte Nummer drei, vier und fünf umgewandelt.

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