Der private Erschließungsträger (Junta de Compensación) La Lajita 2000 hat am 26. November 2025 vor der derzeitige Situation der Kläranlage (EDAR /„Estación Depuradora de Aguas Residuales”) von La Lajita gewarnt.
Die Organisation kritisierte den Zustand der jetzigen Anlage und wies auf erhebliche Mängel im Projekt für die geplante Sanierung hin.
In einer offiziellen Mitteilung an die Bevölkerung hebt die Junta hervor, dass die Anlage seit mehr als 15 Jahren nicht als effektive Kläranlage betrieben wird. Statt einer vollständigen Abwasseraufbereitung erfolge lediglich eine Vorbehandlung, bevor die Abwässer ohne vollständige Reinigung abgeleitet werden.
Laut Angaben des Consejo Insular de Aguas de Fuerteventura erfüllt die EDAR de La Lajita seit vielen Jahren nicht die gesetzlichen Anforderungen, die an eine solche technische Einrichtung gestellt werden. Dies bereitet den Eigentümern und Bewohnern in der Umgebung wachsende Sorgen, denn die mangelhafte Reinigung von Abwässern kann langfristig ökologische Schäden verursachen und das öffentliche Wohl beeinträchtigen.
Geplante Kapazität unzureichend
Die Junta bemängelt außerdem, dass das aktuelle Sanierungsprojekt lediglich eine tägliche Reinigungskapazität von 200 Kubikmetern vorsieht, während in offiziellen Gutachten aus dem Jahr 2017 schon ein Bedarf von mindestens 250 Kubikmetern pro Tag festgestellt wurde.
Zusätzlich verweist die Projektplanung auf mögliche zukünftige Kapazitäten von 600 bis sogar 1.800 Kubikmetern pro Tag. Unklar bleibt jedoch, ob es sich dabei um technische Entwicklungsstufen, theoretische Szenarien oder planerische Vorhaben mit gesicherter Finanzierung handelt. Nach Ansicht der Junta fehlt es an Transparenz und belastbaren Daten. (Siehe Beitrag der Fuerteventura-Zeitung vom 16.11.2025)
Darüber hinaus weist das öffentlich ausgelegte Verwaltungsdossier Ungereimtheiten auf. Laut der Junta werden darin Informationen aus La Lajita mit Daten aus der Gemeinde Antigua vermischt. Diese Vermischung erschwere eine korrekte Bewertung der Umweltfolgen, die speziell La Lajita betreffen. So werde nicht ausreichend untersucht, ob ein umfassendes Umweltfolgengutachten zwingend erforderlich wäre. Dies widerspreche einer verantwortungsvollen Planungspraxis und verstärke das Misstrauen der Bürger.
Die Junta de Compensación La Lajita 2000 erinnert daran, dass sie seit ihrer Gründung bis zu ihrer späteren Auflösung durch ein Gerichtsurteil immer eine koordinierte Planung mit den betroffenen Eigentümern gefordert hatte. Dazu zählte auch der Vorschlag, aufbereitetes Wasser zur Bewässerung öffentlicher Flächen zu nutzen, um Nachhaltigkeit und Effizienz zu fördern. Ein solches Konzept wird auch von Experten der Wasserwirtschaft als sinnvoll angesehen, da es sowohl Kosten spart als auch natürliche Ressourcen schont.
Ein weiterer zentraler Kritikpunkt betrifft den Standort der Kläranlage. Nach den allgemeinen Richtlinien im Bereich der Abwasserbehandlung sollte eine Kläranlage mindestens 2.000 Meter von Wohngebieten entfernt liegen, sofern es keine klar begründeten Ausnahmen gibt. Die Junta warnt, dass die Nähe zur Ortschaft La Lajita in Verbindung mit den vorherrschenden Windbedingungen „Belästigungen durch Gerüche, negative Auswirkungen auf die Luftqualität und eine Beeinträchtigung des Lebensumfelds“ verursachen könne.
Bereits im Juli 2021 hatte die Junta der Gemeinde zwei mögliche Alternativstandorte für die Verlagerung der Anlage vorgeschlagen. Ziel war es, die Funktionsfähigkeit der Abwasserentsorgung sicherzustellen, ohne das Wohngebiet zu beeinträchtigen. Zudem verweist die Junta auf den „Plan Hidrológico Insular (PHI) de Fuerteventura“, der eine zentrale Bündelung der wassertechnischen Infrastruktur empfiehlt. Dies solle als Chance begriffen werden, zukunftsorientiert zu planen und nicht auf Lösungen zu setzen, die „bereits veraltet geboren werden“.
In ihrer Erklärung betont die Junta: „Die Bevölkerung von La Lajita und des gesamten Gemeindegebiets hat ein Recht auf klare Information, verantwortliche Planung und dauerhafte Lösungen, besonders wenn es um grundlegende Einrichtungen wie die Abwasserreinigung geht.“
Abschließend versichert die Junta de Compensación La Lajita 2000, dass sie wachsam bleiben und darauf achten werde, dass jede Maßnahme im Zusammenhang mit der EDAR der geltenden Gesetzeslage entspricht, auf soliden technischen Kriterien beruht und dem Gemeinwohl dient.
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