Gericht genehmigt Auslieferung eines auf Fuerteventura festgenommen Schleusers an Marokko

Handschellen-Fuerteventura

Das spanische Nationalgericht (Audiencia Nacional) hat die von Marokko beantragte Auslieferung eines auf Fuerteventura festgenommenen Mannes genehmigt. Der Mann soll nach marokkanischen Angaben einer kriminellen Vereinigung angehören, die die Überfahren von Migranten mit Booten über den Atlantik organisiert haben soll.

Nach den Angaben der marokkanischen Behörden soll er gegen Bezahlung die Vorbereitung solcher Überfahrten betrieben haben, um die spätere Einreise in europäisches Hoheitsgebiet zu ermöglichen.

In Spanien sieht das Strafrecht für dieses Delikt eine Haftstrafe von acht Jahren vor und zwölf Jahre, wenn es sich um Verantwortliche der Organisation handelt. Im vorliegenden Fall liege laut Audiencia Nacional die Voraussetzung der sogenannten doppelten Strafbarkeit vor, da das Delikt sowohl in Spanien als auch in Marokko strafbar ist.

Die Verteidigung des Festgenommenen argumentierte, der Auslieferungsantrag sei fehlerhaft gestellt worden und weise grundlegende Mängel sowie eine „Laxheit und Ungenauigkeit“ auf, wodurch das bilaterale Auslieferungsabkommen verletzt sei. Die Audiencia Nacional wies diese Argumentation zurück. Es lägen ausreichende Hinweise vor, um die Auslieferung zu bewilligen. Auffällig sei zudem, dass der Mann in Spanien noch wegen keines Delikts angeklagt sei, sodass hier keine strafrechtlichen Hindernisse bestehen.

Der Mann wurde am 22. Mai 2025 um 10:30 Uhr in Puerto del Rosario auf Fuerteventura von Beamten der Policía Nacional festgenommen, die zur lokalen Ausländer- und Grenzbrigade gehören. Zu diesem Zeitpunkt lag bereits ein internationaler Haftbefehl des Generalstaatsanwalts des Königs beim Gericht der marokkanischen Stadt Guelmim vor.

Nach marokkanischen Angaben besteht der Verdacht, dass der Mann Teil einer Vereinigung gewesen sein könnte, um die Ausreise aus dem Staatsgebiet des Königreichs Marokko zu organisieren, und zwar illegal, regelmäßig und gewerbsmäßig. In Marokko kann dieses Delikt mit Freiheitsstrafen von bis zu 15 Jahren geahndet werden, wenn die Straftaten gewohnheitsmäßig begangen werden.

Bereits am 23. Mai 2025 fand vor dem spanischen Zentralgericht eine Anhörung statt, in der der Festgenommene erklärte, nicht ausgeliefert werden zu wollen. Anschließend wurde Untersuchungshaft ohne die Möglichkeit einer Kaution angeordnet, die bis heute besteht.

Die Grundlage des marokkanischen Auslieferungsbegehrens sei ein Polizeiprotokoll aus Sidi Ifni aus Juli 2024. Im Rahmen von Ermittlungen gegen die illegale Migration über den Atlantik habe die Polizei festgestellt, dass sich der Beschuldigte nachts mit zwei weiteren Personen zu einem kriminellen Vorhaben getroffen habe. Bei einer Durchsuchung der betreffenden Wohnung floh der Mann. In den Räumen fanden Ermittler ein großes Schlauchboot, zwei Bootsmotoren, eine Kompassvorrichtung, ein GPS-Gerät sowie zehn Benzinkanister mit einem Fassungsvermögen von jeweils 30 Litern. Zeugen erklärten, diese Gegenstände hätten dem heutigen Festgenommenen gehört.

Nach seiner Festnahme in Marokko erklärte der Mann später, er kenne die anderen Beteiligten, weil sie an der Organisation irregulärer Migration arbeiteten. Er habe sich mit ihnen getroffen, weil er selbst nach Spanien reisen wollte. Dafür sei zunächst eine Zahlung von 10.000 marokkanischen Dirham, etwa 900 Euro, und danach 30.000 Dirham, also knapp 3.000 Euro, verlangt worden. Da er das Geld nicht habe aufbringen können, habe man ihn um Hilfe gebeten, diese Aktivitäten mit zu organisieren, wofür er Material in seiner Wohnung gelagert habe, das ihm mit einem Geländewagen gebracht worden sei.

Daraufhin sei er wegen Beteiligung an der Bildung einer kriminellen Vereinigung angeklagt worden, die sich auf die Organisation solcher Reisen spezialisiert habe. Später sei er dann auf Fuerteventura festgenommen worden, während die mutmaßlichen weiteren Beteiligten bis heute nicht ausfindig gemacht werden konnten.

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