Geschworenengericht spricht ehemaligen Gemeindekassenwart von La Oliva auf Fuerteventura frei

Justizpalast-Gericht-Las-Palmas

Laut Anklage sollte der ehemalige Schatzmeister der Gemeinde La Oliva im Norden von Fuerteventura mehr als 303.000 Bargeld für sich abgezweigt haben weshalb die Staatsanwaltschaft 8 Jahre Gefängnis und ein absolutes Amtsverbot für die Dauer von 20 Jahren gefordert hatte.
Am 6. November 2025 wurde in der Audiencia Provincial von Las Palmas das Urteil im Prozess gegen den ehemaligen Gemeindekassenwart, José Hilarión Cabrera, verlesen.

Das Geschworenengericht sprach Cabrera von allen Vorwürfen der Unterschlagung öffentlicher Gelder frei. Laut Urteil, das mit sieben zu zwei Stimmen gefällt wurde, sah die Jury keine Beweise dafür, dass sich Cabrera zwischen 2016 und 2017 insgesamt 303.410 Euro aus den Kassen der Gemeinde La Oliva angeeignet habe.

In der Urteilsbegründung heißt es, es gebe keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass Cabrera „getrieben von Gewinnstreben und unter Ausnutzung seines Amtes“ Geld unterschlagen habe, wie es die Anklage der Staatsanwaltschaft und der Gemeinde behauptet hatte. Stattdessen stellten die Geschworenen ebenfalls mit sieben zu zwei Stimmen fest, dass die wirtschaftlichen Unregelmäßigkeiten im Rathaus von La Oliva auf eine „erratische Buchführung“ zurückzuführen seien.

Diese chaotische Rechnungsführung war zuvor bereits vom spanischen Rechnungshof (Tribunal de Cuentas) bemängelt worden, worauf Staatsanwaltschaft und Gemeinde die Anklage gestützt hatten.

Die Staatsanwaltschaft und die Gemeinde hatten argumentiert, dass das Urteil des Rechnungshofs, in dem Cabrera wegen „Vorsatz oder Fahrlässigkeit“ für das finanzielle Defizit verantwortlich gemacht wurde, den eindeutigen Beweis für eine persönliche Bereicherung darstelle.

Das Geschworenengericht kam jedoch zu einem anderen Schluss. In seiner Entscheidung heißt es, es sei nicht nachgewiesen worden, dass Cabrera sein persönliches Vermögen mit Gemeindegeldern vergrößert habe. Vielmehr habe sich eine „chaotische und fehlerhafte Buchhaltung“ gezeigt, die als Hauptursache für die Unstimmigkeiten anzusehen sei.

Der Verteidiger des ehemaligen Gemeindekassenwarts, der Anwalt Jorge Cuadra, betonte nach der Urteilsverkündung, dass „die Buchführung unregelmäßig und voller gravierender Fehler gewesen sei“ und die vorgelegten Unterlagen „nicht ausreichten, um eine Veruntreuung zu belegen“. Er lobte das Geschworenengericht für seinen „guten Urteilssinn“ und seine „Tapferkeit“, da „der Druck der Verwaltung und der damaligen Gemeindeverantwortlichen leicht zu einem ungerechten Urteil hätte führen können“.

Cuadra erklärte weiter: „Wir sind sehr zufrieden. Don José Hilarión ist ein sehr guter Mensch. Er hat sich nie Geld genommen.“
In den kommenden Tagen wird die Audiencia Provincial von Las Palmas entsprechend dem Juryurteil den Freispruch formulieren. Damit endet ein jahrelanger Rechtsstreit, der in La Oliva und auf ganz Fuerteventura große Aufmerksamkeit erregt hatte, da es sich um einen der aufsehenerregendsten Fälle mutmaßlicher Veruntreuung in einer kanarischen Gemeinde handelte.

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