Polizei versiegelt Musikanlage eines Lokals im Norden von Fuerteventura nach Anwohnerbeschwerden

versiegelte-Musikanlage

Entgegen landläufiger Meinung gibt es auch auf den Kanarischen Inseln Gesetze, die Anwohner gegen die Belästigung durch Krach und laute Musik schützen sollen. Das kanarische Gesetz über „klassifizierte Aktivitäten“ (actividades clasificadas) und Lärmschutzverordnungen der Gemeinden regeln, wer, wann, wo und unter welchen Voraussetzungen Lärm, z.B. durch Musik, verursachen darf. Oft haben Anwohner auf Fuerteventura , die sich durch unzulässigen Lärm belästigt fühlen, das Gefühl, dass sie dem Verursacher machtlos gegenüber stehen, vor allem dann, wenn zum Zeitpunkt einer Lärmbelästigung nicht genügend Polizeibeamte zur Verfügung stehen, bzw. diese sich in anderen Einsätzen befinden. Doch wenn sich Anwohner genug beschweren, wird die Polizei irgendwann tätig.

Und so hat die Gemeinde La Oliva hat am 22. November 2025 die Stilllegung der Musikanlage eines Lokals im Norden von Fuerteventura angeordnet und deren Nutzung bis auf weiteres untersagt. Anlass für die Maßnahme waren wiederholte Beschwerden von Anwohnern sowie Verstöße gegen grundlegende Vorschriften, die für Betriebe mit sogenannter actividad clasificada (klassifizierte Tätigkeit) gelten. Der Betrieb einer Musikbar gehört zweifelsfrei zu den klassifizierten Tätigkeiten, die in dem entsprechenden Gesetz ausdrücklich genannt sind.

Die Gemeindepolizei (Policía Local) von La Oliva vollstrekte die Anordnung der Gemeindeverwaltung. Der Musikanlage bleibt solange versiegelt, bis alle festgestellten Mängel behoben sind und die gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden.

Nach Angaben der Gemeinde La Oliva ist das Recht der Anwohner auf Ruhe und Erholung ein vorrangiges Ziel der lokalen Verwaltung. Die Gemeinde erinnerte daran, dass alle Betriebe mit genehmigter klassifizierter Tätigkeit verpflichtet sind, die Bedingungen ihrer Lizenz einzuhalten, die zulässigen Lärmpegel zu respektieren und sicherzustellen, dass ihr Betrieb das Zusammenleben und das Wohlbefinden der Nachbarschaft nicht beeinträchtigt.

Ebenso sind die Betreiber verpflichtet, sämtliche technischen, verwaltungstechnischen und sicherheitsrelevanten Anforderungen auf dem aktuellen Stand zu halten. Diese Voraussetzungen sind unabdingbar, um die Betriebsgenehmigung zu behalten und die Tätigkeit rechtmäßig auszuüben.

Die Gemeinde La Oliva unterstrich, dass das friedliche Zusammenleben nur möglich ist, wenn alle Beteiligten die geltenden Regeln, Öffnungszeiten und Rechte respektieren. Verstöße gegen diese Verpflichtungen führten in der Vergangenheit mehrfach zu Sanktionen, insbesondere in touristisch stark frequentierten Zonen wie Corralejo, wo das nächtliche Ruhebedürfnis der Anwohner häufig mit der Freizeitaktivität der Besucher in Konflikt gerät.

Die Verwaltung kündigte an, auch künftig verstärkt zu kontrollieren, ob die Lärm- und Betriebsvorschriften eingehalten werden. Damit will sie sicherstellen, dass Freizeitangebote, Tourismus und Wohnqualität auf Fuerteventura im Gleichgewicht bleiben. Die Maßnahme gegen den betroffenen Betrieb versteht sich nach Angaben des Rathauses nicht als Einzelfall, sondern als Teil einer breiteren Strategie zur Verbesserung der Lebensqualität und zur Einhaltung der geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen im gesamten Gemeindegebiet von La Oliva.

Bestimme den Lohn für unsere Arbeit!

Wenn Du unsere Inhalte nützlich, unterhaltsam oder informativ findest, kannst Du den Lohn für unsere Arbeit selbst bestimmen. Das geht ganz einfach über diesen Link:

1160fe241af04aaa9ee203bbd755595b
https://www.fuerteventurazeitung.de/du-bestimmst-den-lohn-fuer-unsere-arbeit/ banner 300x250 Bestimme den Lohn

Weitere Beiträge im Bereich Fuerteventura Nachrichten