Staatsanwaltschaft fordert Haftstrafen für fünf Ärzte nach Tod eines Patienten auf Fuerteventura

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Fünf Ärzte des Servicio Canario de Salud, die 2018 im Krankenhaus Virgen de la Peña in Puerto del Rosario auf Fuerteventura tätig waren, stehen im Mittelpunkt eines umfangreichen medizinrechtlichen Verfahrens. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, durch fehlerhafte Diagnosen und eine unzureichende Behandlung zum Tod eines 22 Jahre alten Patienten beigetragen zu haben. Gegen die Mediziner werden zwei Jahre Haft sowie vier Jahre Berufsverbot gefordert.

Vorwürfe gegen das Ärzteteam

Bei den Beschuldigten handelt es sich um drei Notfallmediziner, einen Facharzt für Gastroenterologie und einen Chirurgen. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft trugen ihre Entscheidungen maßgeblich zum Verlauf der Behandlung von Pedro Fariña Monjero bei, der im Februar 2018 im Inselkrankenhaus verstarb. Der junge Mann war zuvor wegen Morbus Crohn in Pontevedra und später auch auf Fuerteventura behandelt worden. Sein erster Facharzttermin im Krankenhaus von Fuerteventura fand am 13. Februar 2017 statt.

Im Laufe des folgenden Jahres suchte er wiederholt die Notaufnahme und das Gesundheitszentrum auf. Obwohl er aufgrund seiner Vorgeschichte als Risikopatient galt, wurde nach Darstellung der Staatsanwaltschaft eine Tuberkulose nicht rechtzeitig erkannt. Stattdessen sei die Behandlung auf Grundlage der bestehenden Crohn-Diagnose fortgeführt worden.

Chronologie der Ereignisse

Während seines Krankenhausaufenthalts wurde Pedro operiert, wobei nach Angaben seiner Mutter der gesamte Dünndarm wegen Mikroperforationen entfernt werden musste. Der Patient litt nach der Operation unter sehr hohem Fieber und entwickelte eine schwere beidseitige Lungenentzündung, die seine Aufnahme auf der Intensivstation erforderlich machte.

Besonders belastend für die Familie ist die Aussage, dass bereits am ersten Tag seiner Einweisung eine Röntgenaufnahme des Brustkorbs durchgeführt wurde, auf der tuberkuloseverdächtige Schatten erkennbar gewesen sein sollen. Diese sei jedoch erst Tage später ausgewertet worden.

Auf der Intensivstation ergab eine Lumbalpunktion schließlich den Nachweis einer fortgeschrittenen Tuberkulose, die sich zu diesem Zeitpunkt bereits auf das Rückenmark ausgebreitet hatte. Eine erfolgreiche Behandlung war zu diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich.

Einschätzung der Staatsanwaltschaft

In den vorläufigen Schlussfolgerungen des zuständigen Staatsanwalts heißt es, dass eine Kombination aus einer fehlerhaften Diagnose und einem unangemessenen Behandlungsansatz den Verlauf der Erkrankung entscheidend negativ beeinflusst habe. Unter anderem sei eine immunsuppressive Therapie eingeleitet worden, ohne zuvor eine Tuberkulose auszuschließen. Ein rechtzeitiges Erkennen der Infektion hätte nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft den Tod des Patienten verhindern können.

Pedro Fariña verstarb an einem septischen Schock infolge einer tuberkulösen Bronchopneumonie. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft besteht ein direkter Zusammenhang zwischen dem Krankheitsverlauf und den medizinischen Entscheidungen der behandelnden Ärzte.

Reaktion der Familie

Die Mutter des Verstorbenen beschreibt den Verlust ihres Sohnes als unermesslichen Schmerz. Sie betont, wie belastend und langwierig das juristische Verfahren für die Familie sei, sieht jedoch die Notwendigkeit, den Fall vollständig aufzuarbeiten. Ihr Ziel sei es, dass Verantwortlichkeiten klar benannt werden und das Verfahren zu Gerechtigkeit beiträgt.

Der Fall rückt mit dem Prozessauftakt erneut in den Fokus der Öffentlichkeit auf Fuerteventura. Die gerichtliche Untersuchung soll nun klären, ob den beschuldigten Ärzten tatsächlich ein strafbares Fehlverhalten zur Last gelegt werden kann und welche Konsequenzen daraus folgen werden.

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