Mehr als 5 Jahre ist es her, dass die spanischen Regierung für ganz Spanien, und natürlich auch auf Fuerteventura, zum Beginn der Coronapandemie eine Ausgangssperre wegen des SARS-COV-2-Virus angeordnet hatte.
Ab Montag, 10.11.2025, gilt in vielen Gemeinden Spaniens eine „Ausgangssperre“, allerdings nicht für Menschen, sondern für Geflügel. Als einzige Gemeinde auf den Kanarischen Inseln ist die Gemeinde Pájara im Süden von Fuerteventura betroffen. Grund ist die Sorge von der Ausbreitung der Vogelgrippe auf Geflügelbestände.
Die kanarische Regierung hat klargestellt, dass die vom spanischen Landwirtschaftsministerium („Ministerio de Agricultura, Pesca y Alimentación“, MAPA) beschlossene Pflicht zur Stallhaltung von Geflügel nur die Gemeinde Pájara auf Fuerteventura betrifft. Diese Maßnahme, die am 10. November 2025 in Kraft tritt, gilt für sogenannte Gebiete mit besonderem Risiko und besonderer Überwachung im Zusammenhang mit der Vogelgrippe („influenza aviar“). Pájara wurde in diese Liste aufgenommen, da das Gebiet im Süden von Fuerteventura als wichtiger Durchzugs- und Sammelpunkt für Zugvögel gilt.
Das Landwirtschaftsministerium hatte die neue Resolution erlassen, nachdem in der ersten Novemberwoche 2025 europaweit ein deutlicher Anstieg von Fällen der Vogelgrippe, insbesondere bei Wildvögeln, festgestellt worden war. Hinzu kommen die beginnende Zugvogelperiode und sinkende Temperaturen, die das Risiko einer Verbreitung erhöhen. Insgesamt sind 1.199 Gemeinden in 17 autonomen Regionen Spaniens sowie in Ceuta und Melilla von der „Ausgangssperre“ für Geflügel betroffen. Auf den Kanarischen Inseln ist es jedoch ausschließlich die Gemeinde Pájara, die unter diese Regelung fällt.
Die Regelung verpflichtet Geflügelhalter, ihre Tiere in geschlossenen Räumen zu halten. Wenn dies nicht möglich ist, kann die zuständige Behörde den Freilauf unter der Voraussetzung erlauben, dass die Ausläufe mit Netzen oder Vorrichtungen abgedeckt werden, die den Kontakt zu Wildvögeln verhindern. Futter und Wasser müssen sich im Inneren der Ställe oder in geschützten Bereichen befinden. Außerdem ist es verboten, Enten oder Gänse gemeinsam mit anderem Geflügel zu halten oder sie als Lockvögel zu verwenden.
Ebenso untersagt ist die Nutzung von Wasserquellen, auf die Wildvögel zugreifen könnten, es sei denn, das Wasser wird so behandelt, dass eventuelle Viren unschädlich gemacht werden. Auch dürfen Geflügel oder andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel nicht an Vieh- oder Geflügelausstellungen, kulturellen Veranstaltungen oder ähnlichen Zusammenkünften teilnehmen.
Die kanarische Regierung weist jedoch darauf hin, dass die bereits im Frühjahr 2025 an alle kanarischen Geflügelhalter übermittelten Empfehlungen weiterhin gelten, auch wenn sie außerhalb von Pájara nicht zwingend vorgeschrieben sind. Diese beinhalten die Aufforderung, Geflügel im gesamten Gebiet der Kanarischen Inseln möglichst in geschlossenen Räumen zu halten, um den Kontakt zu Wildvögeln zu vermeiden.
Der Regierungsrat der kanarischen Regierung für Landwirtschaft, Viehzucht, Fischerei und Ernährungssouveränität betonte, dass die Zusammenarbeit mit dem spanischen Landwirtschaftsministerium und der Geflügelbranche fortgesetzt werde, um die epidemiologische Überwachung sicherzustellen und die Betriebe über aktuelle Entwicklungen zu informieren. Zudem sollen die Tierhalter regelmäßig über neue Präventionsmaßnahmen und Hinweise zur Früherkennung informiert werden.
Sowohl das Ministerium als auch die kanarische Regierung rufen die Geflügelhalter dazu auf, streng auf Biosicherheitsmaßnahmen zu achten, insbesondere auf die Vermeidung von Kontakten zwischen Haus- und Wildvögeln, und verdächtige Krankheitsanzeichen umgehend den amtlichen Veterinärdiensten zu melden. Auf Fuerteventura und insbesondere in der Gemeinde Pájara sind damit vorübergehend strenge Schutzmaßnahmen erforderlich, um die Tiergesundheit zu sichern und eine mögliche Einschleppung der Vogelgrippe zu verhindern.
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