
Fuerteventura könnte in den kommenden Jahren eine wichtige Entscheidung zum Schutz und zur möglichen Nutzung der einheimischen Fuerteventura Miesmuschel Perna perna treffen. Fachgremien haben angeregt, den Zustand der Bestände nach zwei Jahrzehnten vollständiger Schonzeit erneut wissenschaftlich zu untersuchen. Die Ergebnisse sollen zeigen, ob eine zeitweise Lockerung des Fangverbots ökologisch vertretbar wäre.
Warum die Schonzeit auf Fuerteventura gilt
Das Sammeln von Meeresfrüchten hat auf Fuerteventura eine lange Tradition. In der Vergangenheit führte jedoch das unregulierte Entnehmen der Miesmuscheln zu einem deutlichen Rückgang der Population. Während eine kanarische Verordnung seit 1986 eine saisonale Schonzeit vorsieht, gilt auf Fuerteventura seit 2004 ein vollständiges Fangverbot. Dieses wurde eingeführt, weil das illegale Sammeln die Bestände stark gefährdete und die Art kurz vor dem Verschwinden stand.
Aktuelle Situation und Bedarf an neuen Daten
Beobachtungen der letzten Jahre deuten darauf hin, dass sich die Bestände der Muschel nach zwei Jahrzehnten Schonzeit langsam erholen. Eine wissenschaftliche Untersuchung soll nun klare Daten liefern, um zu beurteilen, ob und in welchen begrenzten Bereichen sowie zu welchen Zeiten das Sammeln künftig wieder möglich sein könnte, ohne den Regenerationsprozess zu gefährden. Die Studie soll unter anderem Verbreitung, Dichte, Wachstum und Fortpflanzung der Muscheln erfassen.
Wildern weiterhin ein Problem
Trotz des seit vielen Jahren geltenden Verbots bleibt die illegale Entnahme der Muscheln ein ernstes Thema. Die lange Küstenlinie, die begrenzte Überwachung und fehlende Sensibilisierung tragen dazu bei, dass illegaler Fang und unkontrollierter Verkauf weiterhin vorkommen. Ins Spiel gebracht wurde die Idee, dass der Einsatz moderner Technologien, etwa der Einsatz unbemannter Fluggeräte des Technologieparks von Fuerteventura, eine bessere Überwachung ermöglichen könnte. Ergänzend wird auf die Bedeutung von Aufklärungskampagnen hingewiesen.
Hohe Bußgelder bei illegalem Sammeln
Das kanarische Fischereigesetz Ley 17/2003 sieht empfindliche Geldstrafen für das illegale Sammeln vor:
a) leichte Verstöße von 60 bis 300 Euro
b) schwere Verstöße von 301 bis 60000 Euro
c) sehr schwere Verstöße von 60001 bis 300000 Euro
Kanarische Regierung plant neue Untersuchung ab 2026
Die kanarische Regierung hat angekündigt, 2026 ein neues Forschungsprojekt zu starten. Dieses soll die aktuelle Verbreitung der Miesmuschel auf Fuerteventura, die Auswirkungen des Wilderns sowie ökologische Bedingungen der Lebensräume analysieren. Erst die Ergebnisse sollen zeigen, ob eine Lockerung der Schonzeit möglich wäre und unter welchen Voraussetzungen sie verantwortbar umgesetzt werden könnte.
Foto: Archiv
Wenn Du unsere Inhalte nützlich, unterhaltsam oder informativ findest, kannst Du den Lohn für unsere Arbeit selbst bestimmen. Das geht ganz einfach über diesen Link:







