Festnahme auf Fuerteventura wegen Menschenhandels und Zwangsprostitution

Auto-Policia-Nacional

Beamte der spanischen Nationalpolizei (Policía Nacional) haben in Fuerteventuras Hauptstadt Puerto del Rosario einen Mann festgenommen, dem Menschenhandel mit dem Ziel der sexuellen Ausbeutung zur Last gelegt wird.
Die Ermittlungen begannen am 05.01.2026, nachdem die Betroffene selbst Anzeige erstattet hatte. Bei der Frau handelt es sich um eine Spanierin, die nach Angaben der Polizei durch Täuschung angeworben worden sein soll. Mit einem falschen Jobangebot soll der mutmaßliche Täter sie nach Fuerteventura gelockt haben.

Opfer nach Ankunft auf Fuerteventura in Wohnung gebracht

Nach ihrer Ankunft auf Fuerteventura wurde die Frau laut Ermittlungen in eine Wohnung in Puerto del Rosario gebracht. Dort soll sie gezwungen worden sein, der Prostitution nachzugehen.

Nach Angaben der Polizei durfte sie weder die Wohnung verlassen, noch profitierte sie von den Einnahmen, die durch die sexuelle Ausbeutung erzielt wurden.
Die Polizei geht davon aus, dass der Festgenommene die Betroffene unter Druck setzte und einschüchterte. Dabei soll er ihre Notlage ausgenutzt haben, ebenso wie ihre besondere Verletzlichkeit. Nach Angaben der Ermittler ist bei der Frau eine Behinderung von 57 Prozent anerkannt.

Sexuelle Ausbeutung auch über Online-Anzeigen organisiert

Ein Teil der Ausbeutung soll zudem über Inserate auf Kontaktportalen im Internet organisiert worden sein. Diese Anzeigen seien direkt von dem Beschuldigten verwaltet worden, heißt es in der Mitteilung der Polizei.
Durch das Eingreifen der Beamten konnte die Situation nach Angaben der Nationalpolizei sofort beendet werden. Gleichzeitig sei ein umfassender Schutz der Betroffenen sichergestellt worden.
Der mutmaßliche Täter wurde am 14.01.2026 in Puerto del Rosario festgenommen. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde er der zuständigen Justizbehörde übergeben. Weitere Details zu möglichen gerichtlichen Auflagen oder dem weiteren Verlauf des Verfahrens wurden nicht genannt.

Das spanische Strafgesetzbuch (código penal) sieht für eine solche Straftat eine Haftstrafe von 5 bis 8 Jahren vor. Der oben beschriebene Sachverhalt dürfte sogar einen besonders schweren Fall von Menschenhandel darstellen, da das Opfer durch die Behinderung besonders vulnerabel war. Daher ist die Haftstrafe in der oberen Hälfte anzuordnen, also zwischen 6,5 bis 8 Jahren.

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