Künstliche Intelligenz ist heute als Werkzeug aus keinem Berufsfeld mehr wegzudenken. Auch für Juristen kann KI erheblich zur Erleichterung der Arbeit beitragen. Doch jetzt beschäftit die Gerichte auf den Kanaren ein Fall, in dem ein Anwalt bei der Nutzung von Künstlicher Intelligenz wohl eindeutig zu weit gegangen ist. In einem Berufungsschriftsatz soll er sechs Gerichtsurteile und ein juristisches Gutachten zitiert haben, die gar nicht existieren. Vermutlich hat die KI, die er verwendete, die vermeintliche Rechtsprechung frei erfunden.
Der Strafsenat des Obersten Gerichtshofs der Kanarischen Inseln („Sala de lo Penal del Tribunal Superior de Justicia de Canarias“ / TSJC), hat am 05.01.2026 eine Entscheidung veröffentlicht, in der die Bildung eines getrennten Verfahrensabschnitts angeordnet wird, um zu untersuchen, ob ein Rechtsanwalt in einer Berufungsschrift angebliche Entscheidungen des Tribunal Supremo und ein Gutachten des Consejo General del Poder Judicial zitiert hat, die in den juristischen Datenbanken nicht auffindbar sind und nach Einschätzung des Gerichts möglicherweise von einer künstlichen Intelligenz „erfunden“ wurden.
Der Beschluss bestätigt den Freispruch eines Bewohners der Insel Teneriffa, der im Juli 2026 vor der Zweiten Strafkammer der Audiencia Provincial de Santa Cruz de Tenerife wegen des Vorwurfs eines sexuellen Angriffs angeklagt worden war.
Die Entscheidung, stellt fest, dass der Anwalt dieser Partei in seinem Schriftsatz mehrere mutmaßlich „spuriose“ oder „apokryphe“ [frei erfundene oder in Bezug auf den Wahrheitsgehalt zweifelhafte] Zitate der Rechtsprechung sowie einen Verweis auf ein Gutachten des Consejo General del Poder Judicial zur Glaubwürdigkeit kindlicher Zeugenaussagen aufgenommen habe, zu deren Existenz das Gericht „ebenfalls keine Kenntnis“ habe.
Nach Auffassung des Strafsenats deuten diese Feststellungen auf ein Verhalten hin, das eine „offenkundige Nachlässigkeit“ erkennen lasse, weil der Anwalt sein berufliches Handeln ohne ausreichende Überprüfung dem Vorschlag eines Algorithmus anvertraut und es unterlassen habe, die tatsächliche Existenz der angeführten Quellen zu kontrollieren. Der Senat hebt hervor, dass der Umfang der Zitate möglicherweise darauf abzielte, den Ausführungen zusätzlich Autorität zu verleihen.
Als Konsequenz ordnet das Gericht die Bildung einer separaten Verfahrensakte an, um mögliche Verantwortlichkeiten des Rechtsanwalts zu klären, und verweist ausdrücklich auf Artikel 247 Absätze 3 und 4 des spanischen Gesetzes 1/2000 über die Zivilprozessordnung, im Zusammenhang mit den Artikeln 552 und folgenden der Ley Orgánica del Poder Judicial.
Diese Bestimmungen sehen Sanktionen bei Verstößen gegen die prozessuale Redlichkeit und gegen die Regeln der guten Prozessführung vor und können unter anderem zu Geldbußen oder zur Mitteilung an die zuständige Berufskammer führen.
In der Entscheidung betont das Gericht, dass im Berufungsschriftsatz mindestens sieben Entscheidungen des Tribunal Supremo zitiert wurden, die „fremd zu allem sind, was dieser Senat in den verfügbaren Datenbanken verifizieren konnte“. Darüber hinaus seien zahlreiche weitere Zitate ähnlicher Art festgestellt worden, die nach Worten des Gerichts Ausdruck einer „extremst freien juristischen Kreativität“ seien.
Ebenso weist der Senat darauf hin, dass auch für das angeblich herangezogene Gutachten des Consejo General del Poder Judicial zur Glaubwürdigkeit kindlicher Aussagen aus dem Jahr 2019 keine Nachweise existieren.
Der Strafsenat stellt klar, dass das mutmaßliche Fehlverhalten des Rechtsanwalts nicht als bloßer geringfügiger Irrtum gewertet werden könne. Aufgrund des mehrfachen Auftretens [falscher Zitate] erscheine eine nähere Prüfung erforderlich, weshalb im Rahmen des neu gebildeten Verfahrensabschnitts nach vorheriger Anhörung des Anwalts über die einzuleitenden Maßnahmen entschieden werde. Die Entscheidung des TSJC hat Bedeutung über den Einzelfall hinaus, weil sie die Verantwortung von Rechtsanwälten bei der Nutzung von Werkzeugen künstlicher Intelligenz in gerichtlichen Verfahren betont und die Pflicht zur sorgfältigen Überprüfung jeder herangezogenen Quelle unterstreicht.
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