La Oliva entscheidet über Auflösung des Vertrags für Rettungsschwimmer im Norden von Fuerteventura

Rettungsturm-La-Oliva

Am 22.01.2026 kommt der Gemeinderat von La Oliva zusammen, um über die Auflösung des Vertrags für die Strandwacht an den Stränden an der Ostküste des Gemeindegebietes abzustimmen. Hintergrund sind schwere, wiederholte und nach Angaben der Verwaltung nicht beseitigte Vertragsverstöße durch den Auftragnehmer.

Der Vertrag, um den es geht, wurde im Juni 2023 an das Rote Kreuz (Cruz Roja) vergeben und hat ein Gesamtvolumen von 3.063.640 Euro. Er sah den Einsatz von Personal sowie unverzichtbaren materiellen Mitteln vor, um die Sicherheit an den Badezonen wie Grandes Playas, El Moro oder Corralejo zu gewährleisten.

Im Rahmen des Verfahrens ist auch die Einziehung der hinterlegten Sicherheitsleistung in Höhe von 143.160 Euro vorgesehen. Jeder Auftragnehmer muss bei erfolgten Zuschlag eine solche Kaution hinterlegen, die als Vertragsstrafe bei Nichterfüllung zugunsten der Gemeinde verfällt.

Rechtsgutachten des kanarischen Konsultativrats stützt die Auflösung

Der kanarische Konsultativrat („Consejo Consultivo de Canarias“) hat am 11.12.2025 ein Gutachten veröffentlicht, das die von der Gemeinde beabsichtigte Vertragsauflösung rechtlich stützt. Das Beratungsgremium sieht es als vollständig ergewiesen an, dass die Hauptpflicht aus dem Vertrag nicht erfüllt wurde. Dadurch werde das Gesetz über öffentliche Aufträge (Ley de Contratos del Sector Público) verletzt.

Chronologie der festgestellten Verstöße

Der Vertrag wurde am 25.07.2023 unterschrieben; der Start der Leistungen war für September 2023 vorgesehen.

Bereits im Juni 2024 legte der in der Gemeinde für die Vertragsüberwachung zuständige Mitarbeiter zwei Berichte vor, in denen die Verhängung von Vertragsstrafen wegen sehr schwerer Verstöße vorgeschlagen wurde. Vorgesehen waren Sanktionen in Höhe von 171.792 Euro, bezogen auf das zweite Ausschreibungslos des Dienstes.

Man hatte festgestellt, dass wiederholt Rettungsschwimmer fehlten, sodass die vertraglich vorgeschriebenen Mindestbesetzungen unterschritten wurden. Zudem kam es über längere Zeiträume hinweg zu vollständigen Schließungen von Wachtürmen.

Zwischen Februar 2025 und Oktober 2025 folgten zehn weitere Kontrollberichte. Auch diese hielten fest, dass weiterhin Rettungsschwimmer fehlten, die Mindestzahlen nicht erreicht wurden und Posten über weite Teile des Tages nicht besetzt waren. Diese Unregelmäßigkeiten werden als gravierend eingestuft, da sie direkt die Haupzweck des Vertrags betreffen, nämlich die Sicherheit an den Stränden.

Kürzungen bei Rechnungen und zurückgewiesene Einwände

Parallel dazu leitete die Verwaltung ein Verfahren ein, um Rechnungen für nicht erbrachte Leistungen zu kürzen. Betroffen waren das letzte Quartal 2023 sowie das gesamte Jahr 2024. Die Einwände des Roten Kreuzes aus April 2025 wurden durch technische Gutachten zum Großteil widerlegt und abgewiesen.

Plenarbeschlüsse, Losaufteilung und weitere Schritte

Zunächst setzte die Gemeinde nach eigenen Angaben auf Vertragsstrafen, um die Vertragserfüllung zu erzwingen. Am 29.05.2025 beschloss das Plenum jedoch die Einleitung des Auflösungsverfahrens, nachdem festgestellt worden war, dass die Mängel auch nach den Sanktionen fortbestanden.

Am 22.09.2025 wurde die Auflösung des Vertrags für das erste Los, das die Strände im Westen der Gemeinde betrifft, teilweise zurückgenommen. Die Auflösung des zweiten Loses blieb jedoch bestehen. Dieses zweite Los umfasst die wichtigsten Strände an der Ostküste.

Der Konsultativrat erklärt in seinem Gutachten, die Ursache für die Vertragsauflösung liege „offensichtlich“ vor und sei durch die „Frustration der Hauptleistung“ vollständig gerechtfertigt. Ohne Rettungsschwimmer und ausreichende Mittel verliere der Dienst seinen Inhalt.

Garantieeinzug, mögliche Schadenersatzforderungen und Übergangsphase

Die Beschlussvorlage für die Vertragsauflösung beinhaltet die Einziehung der geleisteten Kaution in Höhe von 143.160 Euro. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Ersatz für weitere Schäden und Nachteile geltend zu machen; darüber ist in einem späteren Gerichtsverfahren zu entscheiden.

Bis ein neuer Vertrag vergeben wird, muss die beauftragte Organisation den Dienst laut Regelung weiterhin unter den aktuellen Bedingungen erbringen.

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