Die Staatsanwaltschaft fordert vier Jahre Gefängnis und Geldstrafen von jeweils 33.000 Euro gegen zwei Angeklagte mit den Initialen L.F.R.N. und L.L.P.
Ihnen wird Drogenhandel vorgeworfen, nachdem sie am Flughafen von Fuerteventura mit rund 200 Gramm Kokain erwischt wurden.
Der Prozess ist für den 28. Januar 2026 in der Zweiten Kammer (Sección Segunda) des Provinzgerichts von Las Palmas (Audiencia Provincial de Las Palmas) angesetzt.
Laut der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft ereigneten sich die Vorfälle gegen 14.00 Uhr des 19. Februar 2025. Demnach wurde L.L.P. am Flughafen auf Fuerteventura dabei überrascht, wie er 199,15 Gramm Kokain mit sich führte. Die Substanz wies nach Angaben der Anklage eine durchschnittliche Reinheit von 81,49 Prozent auf.
Kokain soll auf Gran Canaria abgeholt worden sein
Die sichergestellten Drogen sollen zuvor auf der Insel Gran Canaria abgeholt worden sein, und zwar nach Anweisungen des zweiten Angeklagten, L.F.R.N. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft habe die Abholung dem Zweck gedient, das Kokain anschließend auf Fuerteventura zu verkaufen. Dort hätte die Ware einen ungefähren Straßenwert von knapp 12.000€ erreicht.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass beide Beschuldigten „mit der Absicht handelten, die individuelle und kollektive Gesundheit Dritter zu gefährden“. Juristisch wertet die Anklage die mutmaßlichen Taten als Straftat gegen die öffentliche Gesundheit (delito contra la salud pública) in der Variante von Substanzen, die schwere Gesundheitsschäden verursachen. Grundlage ist Artikel 368 des spanischen Strafgesetzbuches (Código Penal). Die Staatsanwaltschaft sieht beide Angeklagte als Täter an und nennt keine Umstände, die die strafrechtliche Verantwortung verändern würden.
Vorstrafen beider Angeklagter erwähnt
In der Anklageschrift wird außerdem auf Vorstrafen eingegangen, die jedoch nicht dazu führen, dass die neue Tat als Wiederholungstat im strafrechtlichen Sinne gewertet wird.
Bei L.L.P. werden unter anderem Verurteilungen wegen Fahrens unter Alkohol oder Drogeneinfluss, Körperverletzung, häuslicher Gewalt, Raub mit Gewalt oder Einschüchterung sowie Unterschlagung genannt.
L.F.R.N. habe ebenfalls nicht anrechenbare Vorstrafen, vor allem wegen Delikten gegen die Verkehrssicherheit sowie wegen Widerstands oder Ungehorsams gegenüber der Autorität.
Nebenstrafen, Ersatzhaft und Einziehung der Droge beantragt
Neben den beantragten Haftstrafen und Geldbußen fordert die Staatsanwaltschaft für beide Angeklagte eine besondere Aberkennung des passiven Wahlrechts für die Dauer der Verurteilung. Zusätzlich wird eine persönliche Ersatzhaft von zehn Monaten beantragt, falls die Geldstrafe nicht bezahlt wird. Außerdem soll die sichergestellte Droge endgültig eingezogen werden.
Mögliches Geständnisabkommen vor der Hauptverhandlung
Aus Justizkreisen heißt es, dass vor der mündlichen Verhandlung eine Einigung in Form eines Geständnisabkommens (acuerdo de conformidad) möglich sei. In diesem Fall könnten die beantragten Strafen reduziert werden.
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