Die Gemeinderegierung von Pájara hat in ihrer Sitzung am 9. Februar 2026 zwei Bauanträge für Hotelprojekte auf dem Gelände des ehemaligen Stella-Canaris-Komplexes in Jandía/Morro Jable abgelehnt. Beide Anträge wurden von der Investorengesellschaft Meeting Point Jandía Investment S.L. gestellt und betrafen umfangreiche Umbau- und Neuordnungsmaßnahmen innerhalb der Urbanisation Stella Canaris.
Zwei Projekte zur Hotelentwicklung beantragt
Im ersten Verfahren beantragte die Gesellschaft eine Baugenehmigung für die Umwandlung der bestehenden Bungalowanlage „El Palmeral“ in ein Vier-Sterne-Hotel mit bis zu 847 Betten auf einem Grundstück an der Calle El Viejo Barco 6.
Parallel dazu lag ein weiterer Antrag vor, mit dem die bestehenden Komplexe „Montesol“, „Monteverde“ und „Vistamar“ zu einem einzigen Hotelbetrieb unter dem Namen „Hotel Vistamar“ zusammengelegt und modernisiert werden sollten.
Beide Projekte sind Teil einer umfassenden geplanten Neustrukturierung des früheren Stella-Canaris-Areals.
Neue Planung stellt besondere Anforderungen
Grundlage der ablehnenden Entscheidung ist die inzwischen rechtskräftige Modifizierung „Modificación Menor B“ des Flächennutzungsplans von Pájara und eine städtebauliche Vereinbarung zwischen dem Investor und der Gemeinde.
Die Modifikation des Flächennutzungsplans ordnet das Gebiet Stella Canaris neu und stuft es als “nicht konsolidiertes Stadtgebiet” ein. Damit dürfen Bauvorhaben nur umgesetzt werden, wenn zuvor bestimmte städtebauliche Voraussetzungen erfüllt sind.
Dazu gehört insbesondere die Umsetzung der im Plan festgelegten Infrastrukturmaßnahmen und die rechtliche Vorbereitung der Grundstücke.
Verpflichtende Grundstücksabtretungen nicht erfolgt
Nach den Feststellungen der Verwaltung hatte sich die Investorengesellschaft in der städtebaulichen Vereinbarung verpflichtet, Flächen für Straßen, öffentliche Räume und Infrastruktur kostenlos an die Gemeinde zu übertragen. Diese vorgeschriebenen Abtretungen sind jedoch bislang nicht formalisiert worden.
Solange diese Verpflichtungen nicht erfüllt sind und die Grundstücke rechtlich nicht als baureif gelten, könne keine Baugenehmigung erteilt werden.
Urbanisierung und Planungsinstrumente fehlen
Zusätzlich stellte die Gemeinde fest, dass zunächst weitere Schritte notwendig sind, darunter
die Ausarbeitung und Genehmigung eines neuen Erschließungssprojekts für Straßen und öffentliche Flächen, gegebenenfalls eine formelle Neuordnung der Grundstücke (Reparcelación/ Reparzellierung) sowie die Klärung der Verteilung von Rechten, Lasten und Infrastrukturkosten im Gebiet.
Ohne diese Maßnahmen sei eine isolierte Genehmigung einzelner Hotelprojekte rechtlich nicht möglich.
Weitere technische und rechtliche Mängel
Neben den grundsätzlichen planungsrechtlichen Problemen wurden in den Projekten auch verschiedene technische und formale Defizite festgestellt, etwa Unklarheiten in Unterlagen und Nachweisen sowie offene Fragen zur baulichen Umsetzung und zu gesetzlichen Anforderungen.
Die Gutachten kamen insgesamt zu dem Ergebnis, dass wesentliche Mängel vorliegen, von denen einige nicht durch einfache Nachbesserungen behoben werden können.
Gemeinde beschließt Ablehnung einstimmig
Auf Basis der technischen und juristischen Berichte beschloss die Gemeinderegierung schließlich einstimmig, beide beantragten Bauanträge abzulehnen. Die Entscheidungen stützen sich auf Verstöße gegen das kanarische Bodenrecht sowie gegen Vorgaben der touristischen Modernisierungsgesetzgebung.
Damit bleiben die geplanten Hotelentwicklungen auf dem ehemaligen Stella-Canaris-Gelände vorerst blockiert, bis die grundlegenden städtebaulichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Wer alle Einzelheiten der Entscheidung nachlesen will, findet hier den Link zum Protokoll der Gemeinderegierungssitzung im spanischen Original.
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