Immer wieder berichtet die Fuerteventurazeitung über komplizierte Such- und Rettungseinsätze, nachdem Wanderer, Strandbesucher oder Wassersportler alle Sicherheitswarnungen und Maßnahmen zum Selbstschutz außer Acht gelassen haben und sich selbst, und oft auch ihre Retter, in eine lebensgefährliche Notsituation gebracht haben.
Zwar gibt es bereits seit 2012 eine Gebührenordnung der kanarischen Regierung, um genau in diesen Fällen fahrlässige Verursacher von teuren Rettungsaktionen zur Kasse zu bitten. Doch bisher wurde wohl in keinem einzigen Fall eine solche Rettungsgebühr auch tatsächlich durchgesetzt und kassiert. Das Hauptproblem: die Rettungskräfte sind in der Regel keine Beamten, sondern meist Angestellte von Privatunternehmen, an die die Rettungsdienstleistungen ausgelagert wurden. Das gilt z.B. für die, im Betrieb extrem teuren, Rettungshubschrauber. Diese haben keine Befugnisse, die persönlichen Daten der von ihnen geretteten Personen zu erheben oder gar ein Verfahren zur Erhebung der Rettungsgebühren gegen sie einzuleiten. Doch ohne Daten wie vollständige Namen und Wohnanschriften ist es in der Praxis nicht möglich, diese Gebühren zu erheben.
Doch damit soll nun ein für alle Mal Schluss sein, nachdem im letzten Jahr wieder zahlreiche, teils spektakuläre Großeinsätze von verantwortungslosen Menschen ausgelöst wurden.
Bußgeld für fahrlässiges Verhalten statt Gebühren für Rettungseinsätze
Die kanarische Regierung arbeitet an einem neuen Zivilschutzgesetz, dass genau dieses Problem lösen soll. Das Gesetz sieht keine Gebühren für Rettungseinsätze vor, sondern ein Bußgeld für fahrlässige Verhaltensweisen, die einen Rettungseinsatz erforderlich machen.
Der Generaldirektor für Notfälle, Fernando Figuereo, erklärte, dass diese Maßnahme nicht nur auf eine teilweise Deckung der hohen Kosten des Rettungsdienstes abzielt, sondern vor allem auf eine abschreckende Wirkung gegenüber leichtsinnigem Verhalten, das auch das Leben der Rettungskräfte gefährdet. „Wir sind der Auffassung, dass die fahrlässig handelnde Person die Kosten tragen muss. Es geht nicht darum, jemanden zu bestrafen, der einen unglücklichen Unfall erlitten hat, sondern um Fälle von Nachlässigkeit“, betonte Figuereo.
Kanarische Polizei soll Personalien erfassen
Oft handelt es sich bei den Verursachern von Rettungseinsätzen um ausländische Urlauber. Um das Hauptproblem, nämlich die Schwierigkeiten bei der Erfassung der Personalien, zu lösen, soll die Kanarische Polizei in Zukunft tätig werden, wenn Indizien für ein fahrlässiges Verhalten vorliegen. Dazu gehören unter anderem das Baden bei roter Flagge, das unbefugte Betreten von Küstenbereichen, die aufgrund von Wetterwarnungen abgesperrt wurden oder das Ignorieren von sonstigen Gefahrenhinweisen.
Urlauber besser informieren
Viele Absperrungen und Zugangsverbote sind auch für ausländische Besucher unmissverständlich zu verstehen. Dennoch arbeitet die Abteilung der Sicherheit der kanarischen Regierung auch mit dem Tourismusressort eng zusammen, um Informationen über Wetterwarnungen und Sicherheitshinweise auch für diese Zielgruppe besser zu kommunizieren.
So soll eine verbesserte Bewusstseinsbildung bei Bürgern und Besuchern und eine verschärfte Gesetzeslage zu einer „integralen Lösung“ des Problems auf den Kanarischen Inseln führen.
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