Nationalpolizei entlarvt Cannabis-Club auf Fuerteventura als Drogenverkaufsstelle

Cannabis-beschlagnahmt-Fuerteventura

Die Nationalpolizei (Policía Nacional) hat eine als Cannabis-Social-Club getarnte Drogenverkaufsstelle auf Fuerteventura entlarvt und den Betreiber unter dem Verdacht des Drogenhandels festgenommen.

Die Ermittlungen erfolgten im Rahmen eines von der Provinzstaatsanwaltschaft von Las Palmas geleiteten Verfahrens.

Im Oktober 2025 hatte die Staatsanwaltschaft die Nationalpolizei schriftlich um die Überprüfung des Cannabisvereins gebeten, da der Anfangsverdacht bestand, dass in dem Club in Puerto del Rosario illegal Drogen verkauft wurden.

Zahlreiche Beschwerden von Anwohnern

Auf Grundlage dieses Ersuchens führte die Rauschgiftgruppe der örtlichen Polizeidienststelle von Puerto del Rosario umfangreiche Ermittlungen durch. Dabei wurde festgestellt, dass das betreffende Lokal in Betrieb war. Zudem lagen zahlreiche Beschwerden von Anwohnern wegen starken Marihuanageruchs auf der öffentlichen Straße sowie in den Gemeinschaftsbereichen des Gebäudes vor. Darüber hinaus wurden anhaltende Geräusche und Vibrationen aus dem Inneren des Lokals gemeldet.

Angesichts der Schwere der Vorwürfe und mit dem Ziel, belastbare Beweise zu sichern, genehmigte das zuständige Untersuchungsgericht von Puerto del Rosario die Durchsuchung der Räumlichkeiten. Die Maßnahme wurde am 3. Februar 2026 durchgeführt.

1.560 Gramm Marihuana sichergestellt

Im Zuge des Einsatzes stellten die Beamten rund 1.560 Gramm Marihuana sicher. Zusätzlich wurden verschiedene Gegenstände beschlagnahmt, die mit der Vorbereitung und Verteilung der Substanz in Zusammenhang stehen. Eine Person wurde als mutmaßlicher Täter einer Straftat gegen die öffentliche Gesundheit festgenommen.

Im Anschluss an den Polizeieinsatz ordnete die Gemeindepolizei von Puerto del Rosario die vorsorgliche Schließung und Versiegelung des Lokals an.

Der Festgenommene wurde der zuständigen Justizbehörde überstellt.

Strenge Anforderungen an den Betrieb von Cannabis-Clubs

Die Existenz von sogenannten Cannbis-Clubs stützt sich in Spanien auf zwei Säulen: die von der Verfassung gewährte Vereinsfreiheit und die Straffreiheit des Konsums von Cannabis. Allerdings gibt es in Spanien keine landesweit einheitliche Gesetzgebung zu Cannabis-Social-Clubs.

Die sehr hohen Anforderungen an den legalen Betrieb eines solchen Clubs wurden nahezu vollständig von der Rechtsprechung entwickelt:

  • Die Abgabe nur an registrierte Mitglieder erfolgen
  • Die persönlichen Daten müssen erfasst werden
  • Neue Mitglieder müssen gewohnheitsmäßige Konsumenten sein und von alten Mitgliedern vorgeschlagen werden
  • Die Mitglieder müssen in Spanien ansässig sein. Es gilt das Prinzip eines „kleinen, geschlossenen Kreises“
  • Es darf nur in den Räumlichkeiten des Clubs konsumiert werden; die Produkte dürfen die Räumlichkeiten nicht verlassen.
  • Es darf keinerlei Werbung oder Bekanntmachung erfolgen.

Darüber hinaus müssen die Clubs für die Produktion, Lagerung, Transport etc. viele weitere Voraussetzungen erfüllen, die in der Praxis nur sehr schwer vollständig einzuhalten sind.

Allein die oben aufgeführten Kriterien zeigen, dass ein Club, der Cannabis an Touristen abgibt, in diesem Moment mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit schon nicht mehr legal agiert.

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