Das Interesse an sogenannten Tiny-Häusern auf Fuerteventura ist riesig. Schließlich werben die Anbieter immer wieder damit, dass man dafür keine Baugenehmigung benötige und diese auch auf ländlichen Finca-Grundstücken aufstellen dürfe, da sich die Installation einfach wieder entfernen lasse. Doch diese Werbeaussagen sind schlichtweg falsch!
Grundsätzlich benötigt auf Fuerteventura jede zu Wohnzwecken genutzte Installation, egal ob Holzhütte oder Wohncontainer aus Metall, eine Baugenehmigung. Dabei müsste auch ein sogenanntes Tinyhaus die Mindestanforderungen an die Bewohnbarkeit („habitabilidad“) erfüllen wie jedes konventionell gebaute Haus. Allein daran dürfte die Genehmigungsfähigkeit der meisten Tiny-Häuser auf Fuerteventura scheitern.
Außerdem müsste natürlich auch das Grundstück, auf dem ein Tiny-Haus aufgestellt werden soll, grundsätzlich für Wohnzwecke nutzbar sein und bebaut werden dürfen. Auch diese Voraussetzung fehlt in vielen ländlichen Gebieten (zonas rústicas) auf Fuerteventura.
Dass die Polizei der verschiedenen Gemeinden auf Fuerteventura in letzter Zeit immer strenger gegen solche Verstöße gegen Bau-, Stadtplanungs- und Landschaftsschutzgesetze vorgehen, bekam nun ein Eigentümer in Los Llanos de la Concepción im Gemeindegebiet von Puerto del Rosario zu spüren.
Am Nachmittag des 12. Feburar 2026 hat die Policia Local von Puerto del Rosario dort einen Wohncontainer versiegelt, der dort widerrechtlich aufgestellt wurde. Der Eigentümer führte auch Erdarbeiten durch, wohl um eine Kanalisation zu verlegen. Auf Nachfrage konnte er keine entsprechenden Genehmigungen für die Bauarbeiten und Installationen vorweisen.
Die Beamten sahen in den Aktivitäten des Bauherren einen Verstoß gegen das Kanarische Boden- und Naturschutgebiete-Gesetz und nahmen eine entsprechende Anzeige auf.
Das Stadtplanungsbüro der Gemeinde Puerto del Rosario wird den Sachverhalt nun eingehend prüfen und ein entsprechendes Bußgeldverfahren einleiten.
Sollte das Grundstück in einem Naturschutzgebiet liegen, hätte sich der Eigentümer für das drohende Bußgeld möglicherweise ein kleines Baugrundstück kaufen können, auf dem er legal ein Häuschen hätte bauen dürfen.
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