Konsortium für Wasserversorgung auf Fuerteventura CAAF zeigt 10 Wasserdiebstähle an

Wasserdiebstahl

Das „Konsortium für Wasserversorgung“ („Consorcio de Abastecimiento de Agua de Fuerteventura“/ CAAF) hat insgesamt zehn Anzeigen wegen nicht genehmigter Anschlüsse an das öffentliche Wasserversorgungsnetz auf Fuerteventura gestellt. Dabei handelt es sich um Fälle von sogenannten „Wasserdiebstählen“ („robos de agua“), bei denen Wasser unrechtmäßig über illegale Verbindungen zum Versorgungsnetz entnommen wird.

Wie das Konsortium in einer Mitteilung erklärte, verursachen diese Praktiken nicht nur einen Betrug zulasten der öffentlichen Kasse. Darüber hinaus entstehen durch die, meist nicht fachgerecht hergestellten, Anschlüsse wiederholt technische Probleme an den Anlagen der Wasserversorgung, die das ordnungsgemäße Funktionieren der Infrastruktur beeinträchtigen können. Dies wirkt sich letztlich auch auf die Versorgung der regulären Wasserabnehmer aus, die auf eine stabile und zuverlässige Wasserversorgung angewiesen sind.

CAAF kündigt weitere Kontrollen an

Das CAAF betonte, dass man weiterhin konsequent gegen diese Art von betrügerischem Verhalten vorgehen werde. Die Verantwortlichen versicherten, dass das Konsortium „nicht aufhören wird, die notwendigen Mittel einzusetzen, um diese betrügerischen Handlungen zu kontrollieren“. Zugleich wurde darauf hingewiesen, dass Sanktionen gegen alle Personen verhängt werden, die solche strafbaren Handlungen begehen.

In diesem Zusammenhang kündigte das Konsortium an, die Inspektionen auf der gesamten Insel fortzusetzen. Ziel sei es, weitere illegale Anschlüsse an das Wassernetz aufzuspüren. Neben der entsprechenden Anzeige sollen dabei auch die wirtschaftlichen Schäden geltend gemacht werden, die durch den Betrug entstanden sind.

Straftatbestand nach dem Strafgesetzbuch

Das CAAF erinnerte außerdem daran, dass es sich bei diesen Handlungen um eine Straftat handelt, die im Artikel 255 des spanischen Strafgesetzbuches („Código Penal“) als Betrug bei der Nutzung von Energie oder anderen Versorgungsleistungen, im Spanischen „defraudación de fluidos“, eingestuft wird.

Aufruf an die Bevölkerung

Das Konsortium richtete zudem einen Appell an die Bevölkerung auf Fuerteventura. Bürger, die Kenntnis von betrügerischer Nutzung von Wasser oder von illegalen Anschlüssen an das Versorgungsnetz haben, sollen diese Informationen an das Konsortium weitergeben. Auf diese Weise könne ein besserer und zuverlässigerer Service für alle Nutzer gewährleistet werden.

Täter müssen nur mit geringer Strafe rechnen

Artikel 255 des spanischen Strafgesetzbuches sieht für Strom oder Wasserdiebstahl eine Geldstrafe von 3 bis 12 Monaten vor [ein Monat entspricht in Deutschland 30 Tagessätzen].

Wenn der Wert des „ergaunerten“ Wassers aber den Betrag von 400€ nicht überschreitet, liegt ein minderschwerer Fall vor und die Strafandrohung sinkt auf 1 bis 3 Monate. Grundsätzlich muss dem mutmaßlichen Täter nachgewiesen werden, dass der Wert über der Grenze von 400€ lag.

Bei Personen ohne festes Einkommen wird ein Mindestbetrag von 2 Euro pro Tag angesetzt. Bei einer Verurteilung zu einem Monat droht also eine Geldstrafe von 60€.

Bestimme den Lohn für unsere Arbeit!

Wenn Du unsere Inhalte nützlich, unterhaltsam oder informativ findest, kannst Du den Lohn für unsere Arbeit selbst bestimmen. Das geht ganz einfach über diesen Link:

90a4343026a843b1b75bb0c0b8d7eb0b
https://www.fuerteventurazeitung.de/du-bestimmst-den-lohn-fuer-unsere-arbeit/ banner 300x250 Bestimme den Lohn

Weitere Beiträge im Bereich Fuerteventura Nachrichten