Auch La Oliva warnt vor irreführender Werbung für Containerhäuser auf Fuerteventura

Wohncontainer-La-Oliva

Erst vor wenigen Tagen berichtete die Fuerteventurazeitung darüber, dass die Gemeinde Puerto del Rosario vor irreführender Werbung für sogenannte „Tinyhäuser“ warnt. Offenbar sah nun auch die Gemeinde La Oliva im Norden von Fuerteventura die Notwendigkeit, eine ebensolche Warnung zu veröffentlichen.

In einer Pressemitteilung vom 06. April erklärte die Gemeinde La Oliva, dass man in den vergangenen Wochen eine zunehmende Zahl von Anzeigen und Werbekampagnen verschiedener Unternehmen festgestellt habe, die den Verkauf von Wohncontainern und modularen Häusern als günstige Wohnlösung für Fuerteventura bewerben.

Nach Angaben der Gemeinde wird in diesen Werbungen teilweise fälschlicherweise behauptet, dass Käufer nach dem Erwerb dieser Strukturen sofort darin wohnen könne und auch dies auch erlaubt sei.

In ihrer sehr klaren Stellungnahme richtete die Gemeinde eine Warnung an die Bevölkerung: der Kauf eines solchen Containers oder modularen Hauses bedeutet in keinem Fall automatisch, dass eine Baugenehmigung erteilt wird oder dass die Nutzung als Wohnraum erlaubt ist.

Nutzung als Wohnraum unterliegt Baurecht

Die Gemeindeverwaltung erinnert daran, dass jede Installation, die zum Wohnen genutzt wird, den geltenden städtebaulichen Vorschriften unterliegt. Dazu gehört unter anderem, dass das Grundstück als Bauland qualifiziert sein muss, dass eine Baugenehmigung eingeholt werden muss und dass nach Fertigstellung des Aufbaus oder der Installation die sogenannte Anzeige der Erstnutzung (Comunicación de primera ocupación) erfolgen muss. Diese Voraussetzungen gelten unabhängig von der Bauweise.

Damit macht die Gemeinde deutlich, dass diese Anforderungen sowohl für klassische Bauwerke als auch für vorgefertigte oder modulare Gebäude gelten. Auch Wohncontainer unterliegen somit vollständig den geltenden Bau- und Planungsvorschriften.

Worauf die Gemeinde nicht ausdrücklich hingewiesen hat: Auch für Container- oder modulare Häuser gelten Mindestkriterien für die „Bewohnbarkeit“ (habitabilidad) wie z.B. Mindestgrößen für Schlafzimmer und Badezimmer), die die in den Anzeigen beworbenen Strukturen oft nicht einhalten.

Gefahr irreführender Werbung

Nach Angaben der Gemeinde könnten einige Unternehmen mit ihren Werbeaussagen gegen Vorschriften zur irreführenden Werbung verstoßen. Solche Anzeigen könnten bei Käufern falsche Erwartungen wecken. Im schlimmsten Fall könnten daraus rechtlich problematische Situationen entstehen.

Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass nicht genehmigte Installationen unter Umständen Sanktionen nach sich ziehen können. Außerdem könnten Behörden den Rückbau oder die Entfernung solcher Strukturen anordnen oder die Nutzung als Wohnraum untersagen.

Gemeinde empfiehlt vorherige Beratung

Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Gemeinde La Oliva der Bevölkerung ausdrücklich, sich vor dem Kauf oder einer Investition in modulare Häuser, Wohncontainer oder ähnliche Konstruktionen umfassend zu informieren.

Interessenten können sich dazu an das Technische Büro der Gemeinde wenden, die „Oficina Técnica Municipal“. Dort erhalten Bürger Auskunft über die städtebauliche Zulässigkeit eines Projekts sowie über die jeweils geltenden rechtlichen Anforderungen.

Mit dieser Warnung bekräftigt die Gemeinde nach eigenen Angaben ihr Engagement zum Schutz der Einwohner der Gemeinde La Oliva. Gleichzeitig soll damit sichergestellt werden, dass die geltenden städtebaulichen Vorschriften eingehalten werden und Bürger nicht durch irreführende Werbung in Situationen geraten, die ihnen später Nachteile oder rechtliche Probleme bringen könnten.

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