Noch in 2026: kanarische Regierung will fahrlässige Touristen für Rettungseinsätze zur Kasse bitten

Hubschrauber-Rettung-Fuerteventura

Rettungseinsätze mit Hubschraubern, Booten, Landfahrzeugen und Dutzenden von Rettungskräften kosten sehr viel Geld und werden auf Fuerteventura und auf den übrigen Kanarischen Inseln in den meisten Fällen von leichtsinnigen Touristen ausgelöst.

Im Rahmen eines neues Zivilschutzgesetzes will die kanarische Regierung noch vor Ende 2026 die rechtlichen Voraussetzungen dafür schaffen, dass sich gerettete ausländische Touristen nicht wie bisher durch eine rechtzeitige Abreise vor einer ordnungsgemäßen Zustellung des Gebührenbescheids drücken können.

Statt Gebühren für eine Rettung sieht die neue Regelung Bußgelder für das fahrlässige Verhalten vor, dass einen Rettungseinsatz erforderlich gemacht hat.

Grundlage dafür soll das neue Zivilschutz- und Notfallgesetz „Ley de Protección Civil y Emergencias“ sein, dass noch vor Ende 2026 in Kraft treten soll.

Ziel ist es, unnötige Risiken an Küsten, in Bergen und anderen Naturgebieten des Archipels zu verringern. Immer wieder müssen Rettungskräfte ausrücken, weil Warnungen vor gefährlichen Wetterbedingungen oder Badeverbote missachtet werden.

In 80% der Fälle werden Rettungseinsätze infolge von fahrlässigem Verhalten auf den Kanaren von ausländischen Touristen verursacht.

Kostenverteilung für Rettungseinsätze nach Verursacherprinzip

Die kanarische Regierung arbeitet derzeit an der endgültigen Fassung desneuen Zivilschutzgesetzes. Sobald das Gesetz in Kraft tritt, können Behörden Verfahren einleiten, um die Kosten eines Rettungseinsatzes vollständig von den Verursachern zurückzufordern. Wer also durch fahrlässiges Verhalten einen Einsatz auslöst, soll künftig für die entstandenen Kosten aufkommen.

Fernando Figuereo, Generaldirektor für Notfälle, bestätigte, dass insbesondere Personen sanktioniert werden sollen, die Warnungen ignorieren. Dazu gehört zum Beispiel das Baden bei roter Flagge an Stränden oder das Durchführen von Aktivitäten im Freien während offizieller Wetterwarnungen wegen starkem Wind, heftigen Regenfällen oder sonstigen widrigen Wetterbedingungen.
Nach der Identifizierung eines fahrlässigen Verhaltens soll das Verfahren zur Kostenforderung automatisch eingeleitet werden. Die zuständigen Behörden würden in diesem Fall den gesamten Aufwand der eingesetzten Rettungskräfte berechnen und dem Verursacher in Rechnung stellen.

Einheitliche Regeln für alle Kanarischen Inseln

Bislang wurden solche Fälle auf den Kanarischen Inseln praktisch nicht nachverfolgt. Das Hauptproblem ist, dass in vielen Fällen die Erhebung der persönlichen Daten und einer zustellfähigen Adresse nicht möglich ist. Folglich kann ein Gebührenbescheid vor allem bei ausländischen Verursachern in der Regel gar nicht wirksam zugestellt werden.

In Zukunft sollen Polizeibeamte bei Verdacht auf Fahrlässigkeit automatisch hinzugezogen werden. Anders als z.B. Sanitäter haben Polizeibeamte die Befugnis, diese Daten zu ermitteln und den Bußgeldbescheid sofort zuzustellen.

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