Digitale Einreiseanmeldung zur Einreise nach Deutschland

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Digitale Einreiseanmeldung zur Einreise nach Deutschland 4

Update 20.02.2022

Seit 20.02.2022 ist ganz Spanien und auch Fuerteventura kein Hochrisikogebiet mehr aus deutscher Sicht. Zur Zeit muss also keine Digitale Einreiseanmeldung abgegeben werden.

Die folgenden Erklärungen würden nur im Fall einer erneute Einstufung als Hochrisikogebiet gelten:

Eine Einstufung zum Hochrisikogebiet hat Folgen für Einreisende: Alle Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen für 10 Tage in häusliche Quarantäne. Diese kann jedoch durch einen negativen Corona-Test am 5. Tag nach Einreise abgebrochen werden. Für Kinder unter6 Jahren endet die Quarantäne auch ohne Nachweis 5 Tage nach der Einreise (statt 10 Tagen).

Vollständig Geimpfte oder Genesene können die Absonderungspflicht bereits vor der Einreise abbrechen, wenn sie im Rahmen der Digitalen Einreiseanmeldung das Impfzertifikat bzw. den Genesenennachweis hochladen (siehe unten).

Wer muss die digitale Einreiseanmeldung abgeben?

Jeder, der aus Spanien in die Bundesrepublik Deutschland einreisen will, muss die digitale Einreiseanmeldung durchführen. Auch Kinder unter 6 Jahren sind von der Abgabe der Digitalen Einreiseanmeldung nicht ausgenommen.

Wie kann ich die digitale Einreiseanmeldung abgeben?

Wer in die Bundesrepublik Deutschland einreisen will und sich in den letzten 10 Tagen von Einreise in einem Hochinzidenzgebiet aufgehalten hat, muss die digitale Einreiseanmeldung ausfüllen. Am Einfachsten geht das im Internet unter diesem Link: Digitale Einreiseanmeldung

Dabei müssen folgende Angaben gemacht werden:

  • 1. ihre personenbezogenen Angaben nach § 2 Nummer 16 des Infektionsschutzgesetzes,
  • 2. das Datum ihrer voraussichtlichen Einreise
  • 3. ihre Aufenthaltsorte bis zu zehn Tage vor und nach der Einreise,
  • 4. das für die Einreise genutzte Reisemittel und vorliegende Informationen zum Sitzplatz,
  • 5. Angaben, ob ein Impfnachweis vorliegt,
  • 6. Angaben, ob ein Testnachweis beziehungsweise Genesenennachweis vorliegt, und
  • 7. Angaben, ob bei ihnen typische Anhaltspunkte für eine Infektion mit Coronavirus SARS-CoV-2 vorliegen

Wer die digitale Einreiseanmeldung wegen technischer Fehler oder fehlender technischer Ausstattung nicht online einreichen kann, ist verpflichtet, eine ausgefüllte Ersatzmitteilung auszufüllen. Das Formular findet man unter folgendem Link: Ersatzmitteilung DEA
Achtung, um als Geimpfter oder Genesener nicht in Quarantäne zu müssen, muss in diesem Fall der Nachweis (Test, Impfung oder Genesung) entsprechend den Infos auf dem Ersatzformular eingereicht werden. Bitte erkundigt Euch bei der offiziellen Stelle, bei der Ihr den Nachweis einreicht, ab wann Ihr Eure Absonderungspflicht beenden könnt!

Testergebnis kann hochgeladen werden

Den negativen Corona-Test oder den Nachweis der Impfung oder Genesung kann man direkt auf der Webseite hochladen. In jedem der drei Fälle gilt der Nachweis als an die Behörden übersendet. Geimpfte oder Genesene können so die bestehende Absonderungspflicht (häusliche Quarantäne) bereits vor der Einreise abkürzen.
Alle anderen Personen, die nur einen negativen Test vorweisen können, müssen nach Einreise in die Bundesrepublik Deutschland für 10 Tage in häusliche Quarantäne. Diese kann erst durch einen negativen Test am 5. Tag nach der Einreise abgekürzt werden. Die Absonderungspflicht gilt für alle Personen, also auch für Kinder. Bei Kindern unter 6 Jahren ist die Absonderungspflicht automatisch und ohne Test nach 5 Tagen beendet.

Bitte beachten Sie die weiterhin bestehende Testpflicht bei Flugreisen: Testpflicht bei Einreise mit dem Flugzeug nach Deutschland bleibt bestehen

Zurück zur Übersicht: Urlaub auf Fuerteventura in Corona-Zeiten: Alles was man für die Reise wissen muss!

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